Sichern Sie sich 40% Rabatt
👀 👁 🧿 Biogen: +4,56% nach Quartalszahlen. Unsere KI erkannte das Potenzial bereits im März 2024.
Welche Aktie wird als nächstes durchstarten?
Jetzt Aktien finden

Fall Kim Dotcom: Anhörung zu US-Auslieferungsersuchen im August

Veröffentlicht am 09.02.2016, 07:04
Aktualisiert 09.02.2016, 07:10
Fall Kim Dotcom: Anhörung zu US-Auslieferungsersuchen im August

WELLINGTON (dpa-AFX) - Ein Gericht in Neuseeland soll im August erneut das US-Auslieferungsersuchen gegen den deutschstämmigen Internetunternehmer Kim Dotcom prüfen. Zu diesem Schluss kam ein Richter am Dienstag in Auckland, wie neuseeländische Medien berichteten. Im Dezember hatte das Gericht entschieden, dass der 42-Jährige zusammen mit drei anderen Angeklagten von Neuseeland an die USA ausgeliefert werden kann. Dagegen hatte der ehemalige Unternehmer mit dem bürgerlichen Namen Kim Schmitz Berufung eingelegt. Ihm soll in den USA wegen seiner inzwischen geschlossenen Internettauschplattform Megaupload der Prozess gemacht werden.

Richter Raynor Asher lehnte am Dienstag einen Antrag der Anwälte der US-Regierung ab, den Prüfungstermin vorzuziehen. Wegen der komplexen Materie solle es bei dem Termin am 29. August bleiben, hieß es. Dotcom war auf US-Antrag 2012 nahe Auckland vorübergehend festgenommen worden. Die US-Ankläger sagen, Musik- und Filmproduzenten hätten eine halbe Milliarde Dollar an Lizenzgebühren verloren, weil Nutzer über Megaupload urheberrechtlich geschütztes Material austauschten. Bei einem Schuldspruch drohen ihm und seinen Mitangeklagten in den USA jahrelange Haftstrafen. Dotcom wehrt sich gegen die Vorwürfe und die Auslieferung. Er sagt, er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.