Sichern Sie sich 40% Rabatt
👀 👁 🧿 Biogen: +4,56% nach Quartalszahlen. Unsere KI erkannte das Potenzial bereits im März 2024.
Welche Aktie wird als nächstes durchstarten?
Jetzt Aktien finden

Insider - Bertelsmann lotet Übernahme von Penguin Random House aus

Veröffentlicht am 24.11.2015, 12:39
Aktualisiert 24.11.2015, 12:40
Insider - Bertelsmann lotet Übernahme von Penguin Random House aus

- von Harro Ten Wolde und Arno Schuetze

Berlin, 24. Nov (Reuters) - Bertelsmann BTGGg.F sucht Insidern zufolge einen Finanzpartner zur vollständigen Übernahme des weltgrößten Buchverlags Penguin Random House. Ziel sei es, zusammen mit einem Private-Equity-Unternehmen dem bisherigen Ko-Eigner Pearson PSON.L dessen 47-Prozent-Anteil abzukaufen, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag von drei Personen, die mit der Sache vertraut sind. Der deutsche Medienkonzern und sein britischer Partner hatten im Oktober 2012 das Zusammengehen ihrer Verlage Random House und Penguin Books angekündigt und sich zudem verpflichtet, ihre Anteile mindestens drei Jahre zu halten. Bertelsmann hat ein Vorkaufsrecht. Das deutsche Unternehmen lehnte einen Kommentar zu den Informationen ab.

Pearson hatte zuletzt die traditionsreiche Wirtschaftszeitung "Financial Times" ID:nL5N1034G4 und seinen Anteil am Magazin "Economist" verkauft und will sich mehr auf das Bildungsgeschäft konzentrieren. Branchenexperten sehen einen Verkauf des Anteils an Penguin Random House als nächsten logischen Schritt. Gespräche mit den Westfalen könnten im nächsten Jahr starten, sagte eine Person, die mit den Überlegungen der Bertelsmann-Manager vertraut ist. "Der entscheidende Punkt ist, ob Pearson seinen Anteil auf einen Schlag verkaufen will oder in Phasen."

Kommt die Übernahme in einem Schritt, könnte dies für Bertelsmann eine Herausforderung darstellen. Denn der Pearson-Anteil könnte mehr als zwei Milliarden Euro wert sein. Zudem bauen die Gütersloher ihr Bildungsgeschäft stetig aus. ID:nL8N1311WJ "Für Bertelsmann ist das ein teurer Deal. Deshalb wäre es sinnvoll für sie, einen Minderheits-Investor mit reinzunehmen", sagte ein weiterer Insider. Hier käme vor allem ein Partner aus der Beteiligungsbranche in Frage. "(Bertelsmann-Chef Thomas) Rabe mag solche Deals wirklich", betonte ein anderer Eingeweihter. Bertelsmann hatte 2009 den Finanzinvestor Kohlberg Kravis Roberts (KKR) KKR.N beim Umbau seines Musikrechtevermarkters BMG vorübergehend ins Boot geholt, bis der Konzern 2013 herauskaufte. KKR lehnte ebenfalls einen Kommentar ab. (Geschrieben von Klaus Lauer; redigiert von Olaf Brenner; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1312 oder 030-2888 5168)

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.