BERLIN (dpa-AFX) - Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten, können auf keine rasche Entlastung bei ihren Pensionsrückstellungen hoffen. Nach Angaben der Unions-Fraktion im Bundestag vom Freitag lehnt die SPD eine Änderung der aktuellen Rechtslage zur Verzinsung noch bis Jahresende ab, um die steigenden Belastungen zu begrenzen. Unternehmen, die nach dem Handelsrecht bilanzieren, müssten daher allein in diesem Jahr mit einem deutlichen Anstieg der Rückstellungen rechnen. In der SPD hieß es, im Bilanzrecht könne es keine Schnellschüsse geben. Das Thema betriebliche Altersvorsorge werde aber angegangen.
Die Pensionsverpflichtungen der Unternehmen stellen in der Niedrigzinsphase der Unternehmen ein immer größeres Problem dar. Je mehr der Zinssatz für die Bewertung der Pensionsrückstellungen sinkt, desto mehr müssen Unternehmen für Pensionsverbindlichkeiten zurücklegen. Die Wirtschaftsverbände dringen seit längerem auf eine realistische Berücksichtigung der Rückstellungen für Betriebsrenten. Für die Unternehmen bedeutet ein Absage an rasche Änderungen laut Union, dass sie in den Bilanzen für 2015 einen weit niedrigeren Rechnungszins für Pensionsverpflichtungen berücksichtigen müssen. Nach Angaben der Bundesbank betrage der zusätzliche Aufwand für die Unternehmen zwischen 19,8 Milliarden und 24,5 Milliarden Euro. Das Thema ist komplex. Für das Handelsrecht ist das Justizministerium zuständig, für Steuerrecht das Finanzministerium. Bei den Einnahmen wiederum sind Bund und Länder betroffen. Eine Anpassung ist mit hohen Kosten für den Fiskus verbunden.