Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne fest
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Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne
fest
01.10.2014 / 19:45
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DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN
WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE
DER PRESSEMITTEILUNG.
Rocket Internet legt Emissionspreis am oberen Ende der Preisspanne fest
Berlin, 1. Oktober 2014 - Rocket Internet AG ("Rocket" oder das
"Unternehmen") hat heute die erfolgreiche Festlegung des
Erstangebotspreises ihres Börsengangs ("IPO") auf 42,50 Euro je Aktie
bekanntgegeben. Bei einem Emissionspreis von 42,50 Euro je Aktie, und bei
vollständiger Ausübung der Option der emissionsbegleitenden Banken im
Zusammenhang mit der Mehrzuteilung (die "Greenshoe-Option"), beträgt die
Marktkapitalisierung von Rocket rund 6,7 Mrd. Euro. Das Angebot war am
oberen Ende der Preisspanne deutlich mehr als zehnfach überzeichnet.
Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 32.941.177 Neue Aktien sowie
zusätzlich 4.941.176 Aktien aus der Mehrzuteilungsoption zugeteilt.
Die Gesellschaft erwartet im Rahmen des Angebots bei Nicht-Ausübung der
Greenshoe-Option einen Bruttoemissionserlös von 1,4 Mrd. Euro
beziehungsweise 1,6 Mrd. Euro im Falle einer vollständigen Ausübung der
Greenshoe-Option. Das Angebot entspricht 21,5 Prozent der Stammaktien der
Gesellschaft bei Nicht-Ausübung der Greenshoe-Option beziehungsweise 24,0
Prozent unter Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option.
Keiner der gegenwärtigen Anteilseigner hat im Rahmen des IPOs Aktien
verkauft. Die Rocket-Aktien werden ab dem 2. Oktober 2014 im Entry Standard
der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Ticker-Symbol "RKET" gehandelt
(ISIN: DE000A12UKK6; WKN: A12UKK).
Oliver Samwer, Gründer und Vorstandsvorsitzender von Rocket:
"Wir freuen uns sehr über die positive Resonanz der Investoren und ihr
Vertrauen in die Stärke unseres Geschäftsmodels, unserer Erfolgshistorie
und unserer Wachstumsaussichten. Ich bin davon überzeugt, dass Rocket
überaus gut positioniert ist, um die Wachstumschancen des Internethandels
vor allem in den aufstrebenden Märkten zu nutzen und die führende
Internetplattform außerhalb der USA und Chinas zu werden."
Rocket hat sich zu einer Sperrfrist von sechs Monaten ab dem ersten
Handelstag verpflichtet. Die bisherigen Anteilseigner von Rocket, Global
Founders, Investment AB Kinnevik, Philippine Long Distance Telephone
Company, Access Industries, United Internet und HV Holtzbrinck Ventures,
sowie die Cornerstone Investoren, inklusive der von Baillie Gifford
gemanagten Fonds und J.P. Morgan Securities, haben alle zwölfmonatige
Veräußerungssperren unterzeichnet.
Berenberg, J.P. Morgan und Morgan Stanley begleiten den Börsengang als
Joint Global Coordinators und fungieren gemeinsam mit BofA Merrill Lynch,
Citigroup und UBS Investment Bank als Joint Bookrunners.
Ende
Pressekontakt:
Brunswick Group
Frankfurt: Paul Scott + 49 69 2400 5541 / Oliver Thompson +49 69 2400 5539
London: Chris Blundell +44 207 404 5959
Rocket Internet
Andreas Winiarski, Global Head of PR and Communications
+49 30 300 13 18 68
andreas.winiarski@rocket-internet.com
Über Rocket Internet
Rockets Ziel ist es, die größte Internet-Plattform außerhalb der USA und
Chinas zu werden. Rocket identifiziert und baut bewährte
Internetgeschäftsmodelle auf und überträgt diese in neue, unterversorgte
oder unerschlossene Märkte. Dort strebt Rocket an, diese zu skalieren und
zu marktführenden Internetunternehmen auszubauen. Im Mittelpunkt der
Tätigkeiten von Rocket stehen bewährte Internetgeschäftsmodelle, welche die
grundlegenden Bedürfnisse der Verbraucher in drei Bereichen erfüllen:
E-Commerce, Marktplätze und Finanztechnologie. Rocket wurde im Jahr 2007
gegründet und beschäftigt in ihrem Netzwerk von Unternehmen heute über
20.000 Angestellte in mehr als 100 Ländern auf fünf Kontinenten.
Disclaimer:
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen
basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des
Managements der Rocket Internet AG ("Rocket") und beinhalten bekannte und
unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin
enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die
tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von
den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem,
Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der
Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten,
Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen,
Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung,
insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket betreffen,
oder durch andere Faktoren. Rocket übernimmt keine Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die
"Aktien") von Rocket in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland
oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien von Rocket dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die Aktien von Rocket sind nicht und werden weder unter
dem Securities Act noch den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, oder
Japan registriert. Sofern Verkäufe von den in dieser Mitteilung genannten
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, werden diese
ausschließlich mit Personen, die sowohl (i) "qualified insitutional buyers"
gemäß der Definition in Rule 144A unter dem U.S. Securities Act von 1933,
in der gültigen Fassung, sowie (ii) "qualified purchasers" gemäß der
Definition im U.S. Investment Company Act von 1940, in der gültigen
Fassung, sind, getätigt werden.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind bereits
verkauft worden.
In dem Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und
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Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen
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Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Morgan Stanley Bank AG, J.P Morgan
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289947 01.10.2014