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EQS-Adhoc: ATOSS Software AG: ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals (deutsch)

Veröffentlicht am 08.03.2024, 16:07
Aktualisiert 08.03.2024, 16:15
© Reuters.

ATOSS Software AG (ETR:SOWGn): ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des Grundkapitals

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EQS-Ad-hoc: ATOSS Software AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

ATOSS Software AG: ATOSS plant Aktiensplit nach vorausgehender Erhöhung des

Grundkapitals

08.03.2024 / 16:06 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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München, 8. März 2024

Aufsichtsrat und Vorstand der ATOSS Software AG haben heute entschieden, der

ordentlichen Hauptversammlung am 30.04.2024 - neben der bereits im Januar

dieses Jahres angekündigten Beschlussfassung über die Ausschüttung einer

Dividende in Höhe von EUR 3,37 je Aktie - eine Beschlussfassung über eine

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um Euro 7.953.136,00 auf EUR

15.906.272,00 (§§ 207 ff. AktG) vorzuschlagen. Hierbei ist beabsichtigt, die

Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 7.953.136 Stück neuen, auf den Inhaber

lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR

1,00 je Aktie durchzuführen, so dass auf je eine alte Aktie eine neue Aktie

ausgegeben wird. Die neuen Aktien sind vorbehaltlich entsprechender

Beschlussfassung der Hauptversammlung ab dem 1. Januar 2024

gewinnberechtigt. Es ist geplant die Kapitalerhöhung zum Zwecke des

Aktiensplits nach Eintragung der formwechselnden Umwandlung in die

Rechtsform der SE durchzuführen. Über die beabsichtigte Umwandlung hatte die

Gesellschaft bereits mit Mitteilung vom 17.07.2023 berichtet.

Für die Beteiligungsverhältnisse der Aktionäre an der Gesellschaft ergeben

sich weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den

Aktiensplit Änderungen. Im Falle der Annahme der Beschlussvorschläge durch

die Hauptversammlung und Eintragung der Satzungsänderungen in das

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Handelsregister wird automatisch für jede bestehende Aktie eine neue Aktie

ausgegeben. Infolge der dann um den Faktor 2 (Aktiensplit) gestiegenen

Anzahl an Aktien der Gesellschaft wird erwartet, dass sich deren Börsenkurs

entsprechend anpasst.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung 2024 mit den Beschlussvorschlägen der

Verwaltung wird voraussichtlich am 20.03.2024 im Bundesanzeiger

veröffentlicht.

Kontakt

ATOSS Software AG

Christof Leiber I CFO

Rosenheimer Straße 141 h,

D-81671 München

Tel.: +49 (0) 89 4 27 71 - 0

Fax: +49 (0) 89 4 27 71 - 100

investor.relations@atoss.com

Ende der Insiderinformation

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08.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ATOSS Software AG

Rosenheimer Str. 141 h

81671 München

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 4 27 71-0

Fax: +49 (0)89 4 27 71-100

E-Mail: investor.relations@atoss.com

Internet: www.atoss.com

ISIN: DE0005104400

WKN: 510440

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1854863

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1854863 08.03.

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