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EQS-Adhoc: Meyer Burger gibt vorläufigen Take-up von 97.54% der angebotenen Aktien in der laufenden Kapitalerhöhung bekannt; Platzierung der verbleibenden Aktien am Markt (deutsch)

Veröffentlicht am 02.04.2024, 17:53
Aktualisiert 02.04.2024, 18:15
© Reuters.

Meyer Burger (SIX:MBTN) gibt vorläufigen Take-up von 97.54% der angebotenen Aktien in der laufenden Kapitalerhöhung bekannt; Platzierung der verbleibenden Aktien am Markt

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Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

Meyer Burger gibt vorläufigen Take-up von 97.54% der angebotenen Aktien in

der laufenden Kapitalerhöhung bekannt; Platzierung der verbleibenden Aktien

am Markt

02.04.2024 / 17:52 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Thun, 2. April 2024

NOT FOR PUBLICATION, DISTRIBUTION OR RELEASE, DIRECTLY OR INDIRECTLY, IN OR

INTO THE UNITED STATES OF AMERICA OR ANY OTHER JURISDICTION IN WHICH THE

DISTRIBUTION OR RELEASE WOULD BE UNLAWFUL.

Meyer Burger gibt vorläufigen Take-up von 97.54% der angebotenen Aktien in

der laufenden Kapitalerhöhung bekannt; Platzierung der verbleibenden Aktien

am Markt

Meyer Burger Technology AG ("Meyer Burger" oder die "Gesellschaft") gibt das

Ergebnis der Bezugsrechtsemission bekannt: Bis zum Ende der Bezugsfrist am

2. April 2024 um 12 Uhr MESZ wurden 97.54% der in der

Bezugsrechtsrechtsemission angebotenen Aktien, oder 19'648'121'444 von

20'144'423'886 angebotenen Aktien, durch Ausübung von Bezugsrechten

gezeichnet. Der grösste Aktionär von Meyer Burger, Sentis Capital PCC, Cell

3 (Sentis Capital), hat sich verpflichtet, bis zu einem Gesamtbetrag von 50

Millionen CHF alle seine Bezugsrechte auszuüben, potenziell Bezugsrechte auf

dem Markt zu kaufen und - im Sinne eines Backstop - Aktien, in Bezug auf

welche keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, zu übernehmen. In Erfüllung

dieser Verpflichtung hat Sentis Capital alle seine Bezugsrechte ausgeübt und

so rund 2'090 Millionen angebotene Aktien gezeichnet. Darüber hinaus hat

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Sentis Capital zusätzliche Bezugsrechte erworben und ausgeübt und so weitere

rund 1'186 Millionen angebotene Aktien gezeichnet, so dass sich die

Gesamtzahl der durch Sentis Capital gezeichneten angebotenen Aktien auf rund

3'276 Millionen bzw. CHF 32.76 Mio. beläuft.

Wie in früheren Mitteilungen und im Prospekt zur Bezugsrechtsemission

erwähnt, werden Aktien, für welche während der Bezugsfrist keine

Bezugsrechte gültig ausgeübt wurden, am Markt platziert. Die Gesellschaft

wird die endgültige Anzahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung verkauften

Aktien voraussichtlich am 3. April 2024 bekannt geben.

Der erste Handelstag der neuen Aktien an der SIX Swiss Exchange wird

voraussichtlich der 5. April 2024 sein. Die Lieferung der neuen Aktien gegen

Zahlung des Bezugs- bzw. Platzierungspreises wird voraussichtlich ebenfalls

am 5. April 2024 erfolgen.

Wie bereits angekündigt, wurde im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung der

Wandlungspreis der ausstehenden Wandelanleihe über EUR 145 Millionen mit

Fälligkeit 2027 (ISIN: CH1118223390) von EUR 0.52 auf EUR 0.17 und der

Wandlungspreis der ausstehenden Wandelanleihe über EUR 216.3 Millionen mit

Fälligkeit 2029 (ISIN: CH1239464675) von EUR 0.6953 auf EUR 0.23 angepasst.

Verfügung der Übernahmekommission / Décision de la Commission des OPA

(Anm.: Da Meyer Burger keine Unternehmensnachrichten auf Französisch

veröffentlicht, wird die gesetzlich vorgeschriebene Übersetzung auf

Französisch hier wiedergegeben).

Meyer Burger, Sentis Capital PCC, Meyer Burger, Sentis Capital PCC,

Cell 3 und DESRI Acquisition Cell 3 et DESRI Acquisition

Holdings, L.L.C. haben am 25. März Holdings, L.L.C. ont reçu le 25

2024 eine Feststellungsverfügung mars 2024 une décision en

der Übernahmekommission (UEK) constatation de la Commission des

erhalten. Meyer Burger ist OPA (COPA). Meyer Burger est

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verpflichtet, das Dispositiv der tenue de publier le dispositif de

Verfügung der UEK zu la décision de la COPA :

veröffentlichen:

"Die Übernahmekommission verfügt: "La Commission des OPA décide: Il

Es wird festgestellt, dass Sentis est constaté que Sentis Capital

Capital PCC, Cell 3, DESRI PCC, Cell 3, DESRI Acquisition

Acquisition Holdings, L.L.C. und Holdings, L.L.C. et d'autres

andere Investoren, die Verträge investisseurs qui ont conclu ou

abgeschlossen haben oder concluront des contrats qui

abschliessen werden, die den der correspondent substantiellement,

Übernahmekommission eingereichten s'agissant des points pertinents

Vereinbarungen in den en matière de droit des OPA, aux

übernahmerechtlich relevanten accords soumis à la Commission

Punkten im Wesentlichen des OPA, ne sont pas tenus de

entsprechen, nicht verpflichtet présenter une offre pour tous les

sind, ein Angebot für alle titres de participation cotés de

kotierten Beteiligungspapiere von Meyer Burger Technology AG

Meyer Burger Technology AG gemäss conformément à l'art. 135 al. 1

Art. 135 Abs. 1 Satz 1 FinfraG zu phrase 1 LIMF. Il est constaté

unterbreiten. Es wird que, conformément à l'art. 135

festgestellt, dass gemäss Art. 135 al. 1 phrase 1 LIMF, le

Abs. 1 Satz 1 FinfraG für die capital-actions de Meyer Burger

Berechnung der Stimmrechte jedes Technology AG inscrit au registre

Investors nach Vollzug der du commerce immédiatement après

ordentlichen Kapitalerhöhung des l'inscription de l'augmentation

unmittelbar nach Eintragung der ordinaire du capital est

ordentlichen Kapitalerhöhung im déterminant pour le calcul des

Handelsregister eingetragene droits de vote de chaque

Aktienkapital von Meyer Burger investisseur après l'exécution de

Technology AG massgebend ist. Im l'augmentation ordinaire du

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Sinne einer Auflage werde Sentis capital. A titre de condition,

Capital PCC, Cell 3, DESRI Sentis Capital PCC, Cell 3, DESRI

Acquisition Holdings, L.L.C. und Acquisition Holdings, L.L.C. et

Meyer Burger Technology AG Meyer Burger Technology AG sont

verpflichtet, der tenues de transmettre à la

Übernahmekommission Kopien Commission des OPA des copies de

sämtlicher neuen, mit den tous les nouveaux contrats

relevanten Personen mit Blick auf conclus avec les personnes

die Kapitalerhöhung von Meyer concernées en vue de

Burger Technology AG l'augmentation de capital de

abgeschlossenen Verträge innerhalb Meyer Burger Technology AG dans

von drei Börsentagen nach dem les trois jours de bourse suivant

Erlass der vorliegenden Verfügung le prononcé de la présente

oder innerhalb von drei décision ou dans les trois jours

Börsentagen nach Unterzeichnung de bourse suivant la signature de

dieser Verträge zukommen zu ces contrats. Meyer Burger

lassen. Meyer Burger Technology AG Technology AG est tenue de

wird verpflichtet, die allfällige publier l'éventuelle prise de

Stellungnahme ihres position de son conseil

Verwaltungsrats, das Dispositiv d'administration, le dispositif

der vorliegenden Verfügung und den de la présente décision et

Hinweis auf die Möglichkeit der l'indication de la possibilité

qualifizierten Aktionäre, pour les actionnaires qualifiés

Einsprache gegen diese Verfügung de former opposition contre cette

zu erheben, in Anwendung von Art. décision, en application de

61 Abs. 3 und 4 UEV zu l'art. 61 al. 3 et 4 OOPA. La

veröffentlichen. Die vorliegende présente décision doit être

Verfügung ist frühestens publiée sur le site internet de

unmittelbar nach der la Commission des OPA au plus tôt

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Veröffentlichung des Dispositivs immédiatement après la

dieser Verfügung durch Meyer publication du dispositif de la

Burger Technology AG auf der présente décision par Meyer

Website der Übernahmekommission zu Burger Technology AG. Les frais à

veröffentlichen. Die Gebühr zu charge de Sentis Capital PCC,

Lasten von Sentis Capital PCC, Cell 3, de DESRI Acquisition

Cell 3, von DESRI Acquisition Holdings, L.L.C. et de Meyer

Holdings, L.L.C. und von Meyer Burger Technology AG, à leur

Burger Technology AG beträgt unter responsabilité solidaire,

solidarischer Haftung CHF 40'000." s'élèvent à CHF 40'000."

Der Verwaltungsrat von Meyer Le Conseil d'administration de

Burger hat entschieden, keine Meyer Burger a décidé de ne pas

Stellungnahme gemäss Art. 61 Abs. publier de prise de position

3 lit. a UEV zu veröffentlichen. conformément à l'art. 61 al. 3

Aktionäre der Gesellschaft, die let. a OOPA. Les actionnaires de

seit dem Datum der Publikation der la société qui détiennent plus de

Verfügung über 3% der Stimmrechte 3% des droits de vote de Meyer

von Meyer Burger, ob ausübbar oder Burger, exerçables ou non (une

nicht (eine "qualifizierte "participation qualifiée"),

Beteiligung"), halten, können depuis la date de publication de

gegen die Verfügung der UEK la décision peuvent former

Einsprache erheben. Die Einsprache opposition contre la décision de

ist innerhalb von fünf (5) la COPA. L'opposition doit être

Börsentagen nach der déposée auprès de la COPA

Veröffentlichung der Verfügung bei (Stockerstrasse 54, 8002 Zurich (SIX:ZURN) ;

der UEK (Stockerstrasse 54, 8002 e-mail : [1]info@takeover.ch ;

Zürich; E-Mail: fax : +41 44 283 17 40) dans les

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[1]info@takeover.ch; Fax: +41 44 cinq (5) jours de bourse suivant

283 17 40) zu erheben. Der erste la publication de la décision. Le

Börsentag nach der Publikation der premier jour de bourse suivant la

Verfügung auf der Website der UEK publication de la décision sur le

ist der erste Tag der site internet de la COPA est le

Einreichefrist. Die Einsprache premier jour du délai de dépôt.

muss einen Antrag und eine L'opposition doit contenir une

summarische Begründung sowie den requête et une motivation

Nachweis der qualifizierten sommaire ainsi que la preuve de

Beteiligung ab dem Datum der la participation qualifiée dès la

Veröffentlichung der Verfügung date de la publication de la

enthalten. 1. décision. 1.

mailto:info@takeover.ch mailto:info@takeover.ch

Medienkontakte

Meyer Burger Technology AG

Anne Schneider

Head Corporate Communications

M. +49 174 349 17 90

anne.schneider@meyerburger.com

Alexandre Müller

Investor Relations

M. +41 43 268 3231

alexandre.mueller@meyerburger.com

Dieses Dokument stellt Werbung im Sinne von Art. 68 FIDLEG dar.

Diese Publikation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen

enthalten, z.B. Aussagen, die Begriffe wie "glauben", "annehmen",

"erwarten", "prognostizieren", "projizieren", "können", "könnten", "werden"

oder ähnliche Ausdrücke enthalten. Solche in die Zukunft gerichteten

Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und

anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,

die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Meyer Burger

Technology AG wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen

ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser

Ungewissheiten sollten sich die Leser nicht auf die zukunftsgerichteten

Aussagen verlassen. Meyer Burger Technology AG übernimmt keine

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige

Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Meyer Burger Technology AG hat

weder die Absicht noch eine Verpflichtung, diese Publikation oder Teile

davon nach dem Datum dieser Publikation zu aktualisieren, auf dem neuesten

Stand zu halten oder zu überarbeiten, es sei denn, dies ist durch geltendes

Recht vorgeschrieben.

Important Notice

This document is not an offer to sell or a solicitation of offers to

purchase or subscribe for any securities. This document is not a prospectus

within the meaning of the Swiss Financial Services Act and not a prospectus

under any other applicable laws. Copies of this document may not be sent to

jurisdictions, or distributed in or sent from jurisdictions, in which this

is barred or prohibited by law. The information contained herein shall not

constitute an offer to sell or the solicitation of an offer to buy any

securities, in any jurisdiction in which such offer or solicitation would be

unlawful prior to registration, exemption from registration or qualification

under the securities laws of any jurisdiction.

This document is not for publication or distribution in the United States of

America (including its territories and possessions, any State of the United

States and the District of Columbia) or any other jurisdiction into which

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or in any other jurisdiction into which the same would be unlawful. In

particular, the document and the information contained herein should not be

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publications with a general circulation in the United States of America. The

securities referred to herein have not been and will not be registered under

the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the Securities Act), or the

laws of any state, and may not be offered or sold in the United States of

America absent registration under or an exemption from registration under

the Securities Act. There will be no public offering of the securities in

the United States of America.

The information contained herein does not constitute an offer of securities

to the public in the United Kingdom. No prospectus offering securities to

the public will be published in the United Kingdom. This document is only

being distributed to and is only directed at persons who (i) are outside the

United Kingdom or (ii) are "qualified investors" within the meaning of

article 2 of the Prospectus Regulation (Regulation (EU) 2017/1129) as it

forms part of domestic law by virtue of the European Union (Withdrawal) Act

2018 who are also (A) investment professionals falling within Article 19(5)

of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order

2005, as amended from time to time (the FSMA Order) or (B) high net worth

entities falling within Article 49(2)(a) to (d) of the FSMA Order (all such

persons being referred to as "relevant persons"). The securities are only

available to, and any invitation, offer or agreement to subscribe, purchase

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or otherwise acquire such securities will be engaged in only with, relevant

persons. Any person who is not a relevant person should not act or rely on

this document or any of its contents.

In any member state of the European Economic Area, this document is only

addressed to "qualified investors" in such member state within the meaning

of Regulation (EU) 2017/1129, and no person that is not a qualified investor

may act or rely on this document or any of its contents.

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Meyer Burger Technology AG

Schorenstrasse 39

3645 Gwatt

Schweiz

Telefon: +41 033 221 28 00

E-Mail: mbtinfo@meyerburger.com

Internet: www.meyerburger.com

ISIN: CH0108503795

Valorennummer: A0YJZX

Börsen: SIX Swiss Exchange

EQS News ID: 1871753

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1871753 02.04.

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