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EQS-News: Adler Group S.A. platziert erfolgreich EUR 191.000.000 vorrangig besicherte Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2025 (deutsch)

Veröffentlicht am 29.09.2023, 14:29
© Reuters

Adler Group (ETR:ADJ) S.A. platziert erfolgreich EUR 191.000.000 vorrangig besicherte Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2025

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EQS-News: Adler Group S.A. / Schlagwort(e): Anleiheemission

Adler Group S.A. platziert erfolgreich EUR 191.000.000 vorrangig besicherte

Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2025

29.09.2023 / 14:29 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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DIESE ANKÜNDIGUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT ZUR VERTEILUNG,

VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN EINER JURISDIKTION BESTIMMT, IN DER

DIES EINE VERLETZUNG DER GELTENDEN GESETZE ODER VERORDNUNGEN DARSTELLEN

WÜRDE.

Adler Group S.A. platziert erfolgreich EUR 191.000.000 vorrangig besicherte

Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2025

Luxemburg, 29. September, 2023 - Die Adler Group S.A. ("Gesellschaft") hat

erfolgreich EUR 191.000.000 vorrangig besicherte Schuldverschreibungen mit

Fälligkeit am 31. Juli 2025 ("Neue Schuldverschreibungen") platziert.

Die Neuen Schuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennwerts ausgegeben

und sind mit einem jährlichen PIK-Betrag von 21% ausgestattet. Die Neuen

Schuldverschreibungen werden unter der bestehenden Gläubigervereinbarung

besichert und sollen im Rang nach den Finanzierungen der jeweiligen

Immobiliengesellschaften und der Finanzierung der Gesellschaft im

Zusammenhang mit der Restrukturierung stehen (d.h. auf "1,5 Lien" Basis).

Der Nettoerlös aus der Emission der Neuen Schuldverschreibungen wird für die

Rückzahlung der ausstehenden vorrangig besicherten EUR 165.000.000

Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft mit Fälligkeit am 23. November

2023 (ISIN DE000A2RUD79) ("Wandelschuldverschreibungen") und bestimmter

Schuldscheine, die von ADO Lux Finance S.à r.l. begeben und von der

Gesellschaft garantiert wurden, verwendet.

Vorausgesetzt, dass die üblichen Vollzugsbedingung der Neuen

Schuldverschreibungen eintreten, erwartet die Gesellschaft, dass die

Bedingungen des am 29. August 2023 gestarteten Rückkaufangebots für die

Wandelschuldverschreibungen auch erfüllt werden, so dass das Rückkaufangebot

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

vollzogen werden kann.

Die Gesellschaft beabsichtigt die Einbeziehung der Neuen

Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse.

Mitteilende Person:

Gundolf Moritz, Head of Investor Relations

+49 151 23680993

g.moritz@adler-group.com

WICHTIGE MITTEILUNGEN:

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot zum Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf der Neuen Schuldverschreibungen oder eines anderen Wertpapiers in

irgendeiner Rechtsordnung dar und stellt auch kein Angebot, keine

Aufforderung oder keinen Verkauf in den Vereinigten Staaten oder in einer

Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder

ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Weder diese Bekanntmachung noch

irgendetwas in ihr darf als Grundlage für ein Angebot oder eine

Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein

solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen.

Die Neuen Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem U.S.

Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung (dem "Securities Act")

oder den Wertpapiergesetzen anderer Länder registriert und dürfen in den

Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es

handelt sich um Transaktionen, die von den Registrierungsanforderungen des

Securities Act ausgenommen sind oder nicht unter diesen fallen.

Dementsprechend werden die Neuen Schuldverschreibungen nur (1) bestimmten

qualifizierten institutionellen Käufern gemäß der Definition in Rule 144A

des Securities Act und (2) außerhalb der Vereinigten Staaten an

"Nicht-US-Personen" (gemäß der Definition in Regulation S des Securities

Act) in Offshore-Transaktionen in Übereinstimmung mit Regulation S des

Securities Act angeboten.

Die Neuen Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, einem

"Kleinanleger" im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten ihnen nicht

angeboten, verkauft oder anderweitige zur Verfügung gestellt werden. Für die

Zwecke dieses Absatzes ist ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder

mehrere) der folgenden Personen ist: (i) ein Kleinanleger der im Sinne von

Artikel 2 Nr. 8 der Verordnung (EU) 2017/565 in der Fassung des European

Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") ist; (ii) ein Kunde im Sinne der

Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 (in seiner

geänderten Fassung, der "FSMA") und aller Vorschriften oder Verordnungen,

die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 (die

"Versicherungsvertriebsrichtlinie")

erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne

des Artikel 2 Abs. 1 Nr. 8 der Verordnung (EU) 600/2014, wie sie durch das

EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts ist, oder (iii) kein qualifizierter

Investor im Sinne des Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (in seiner

geänderten Fassung, die "EU-Prospektverordnung") , wie sie durch das EUWA

Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinten Königreichs ist (die

"UK-Prospektverordnung").

Folglich wurde kein Basisinformationsdokument erstellt, das nach der

PRIIPs-Verordnung, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist

(die "UK PRIIPs-Verordnung"), für das Angebot oder den Verkauf der Neuen

Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger

im Vereinigten Königreich erforderlich ist, und daher kann das Angebot oder

der Verkauf der Neuen Schuldverschreibungen oder deren anderweitige

Bereitstellung an einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach der UK

PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Neuen Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt an "Kleinanleger"

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

im Europäischen Wirtschaftsraum (der "EWR") angeboten, verkauft oder

anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollten ihnen auch nicht

angeboten, verkauft oder zur Verfügung gestellt werden. Für den Zweck dieses

Absatzes ist ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der

folgenden Personen ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr.

11 der Richtlinie 2014/65/EU (in ihrer geänderten Fassung, "MIFID II") oder

(ii) ein Kunde im Sinne der Versicherungsvertriebsrichtlinie, sofern der

Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 10

MIFID II gilt; oder (iii) kein "qualifizierter Anleger" im Sinne des Art. 2

Buchstabe e der EU-Prospektverordnung oder UK-Prospektverordnung ist.

Folglich wurde kein Basisinformationsdokument erstellt, das gemäß der

Verordnung (EU) 1286/2014 (in ihrer geänderten Fassung; die

"PRIIPs-Verordnung")

für das Angebot oder den Verkauf der Neuen Schuldverschreibungen oder

anderweitiger zur Verfügung Stellung an Kleinanleger im EWR erforderlich

ist, und daher kann das Anbieten oder Verkaufen der Neuen

Schuldverschreibungen oder deren anderweitige Bereitstellung an einen

Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Das Angebot und der Verkauf der Neuen Schuldverschreibungen erfolgt im

Rahmen einer Befreiung gemäß der EU-Prospektverordnung und der

UK-Prospektverordnung.

Ausschließlich für die Zwecke der in (a) MiFID II, (b) Artikel 9 und 10 der

Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID

II und (c) den lokalen Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID

II-Produktgovernance-Anforderungen") enthaltenen

Produktgovernance-Anforderungen und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob

aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller"

(für die Zwecke der MiFID II-Produktgovernance-Anforderungen) ansonsten in

Bezug darauf haben könnte, wurden die Neuen Schuldverschreibungen einem

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass:

(i) der Zielmarkt für die Neuen Schuldverschreibungen nur geeignete

Gegenparteien und professionelle Kunden sind, jeweils wie in MiFID II

definiert; und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Neuen

Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden

angemessen sind. Jede Person, die die Neuen Schuldverschreibungen später

anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Vertreiber"), sollte die

Zielmarktbewertung des Herstellers berücksichtigen; ein Vertreiber, der der

MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, seine eigene

Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen Schuldverschreibungen vorzunehmen

(indem er die Zielmarktbewertung des Herstellers entweder übernimmt oder

verfeinert) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. Um Zweifel

auszuschließen, stellt die Zielmarktbeurteilung nicht dar: (a) eine

Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MIFID II;

oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in

die Neuen Schuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder

irgendeine Maßnahme in Bezug auf sie zu ergreifen.

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann gesetzlich eingeschränkt sein.

Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sollten sich

über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Jede

Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze

einer solchen Rechtsordnung darstellen.

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29.09.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Adler Group S.A.

55 Allée Scheffer

2520 Luxemburg

Luxemburg

Telefon: +352 278 456 710

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Fax: +352 203 015 00

E-Mail: investorrelations@adler-group.com

Internet: www.adler-group.com

ISIN: LU1250154413

WKN: A14U78

Indizes: FTSE EPRA/NAREIT Global Index, FTSE EPRA/NAREIT

Developed Europe Index, FTSE EPRA/NAREIT Germany Index

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Börse

Luxemburg, SIX

EQS News ID: 1738357

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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