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EQS-News: FidAR WoB-Index: Neue Höchststände beim Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen / Mindestbeteiligungsgebot wirkt - Geltungsbereich aber zu gering (deutsch)

Veröffentlicht am 09.07.2023, 10:00
Aktualisiert 09.07.2023, 10:15
© Reuters.

FidAR WoB-Index: Neue Höchststände beim Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen / Mindestbeteiligungsgebot wirkt - Geltungsbereich aber zu gering

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Emittent / Herausgeber: FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e. V. /

Schlagwort(e): Studie/Marktbericht

FidAR WoB-Index: Neue Höchststände beim Frauenanteil in Aufsichtsräten und

Vorständen / Mindestbeteiligungsgebot wirkt - Geltungsbereich aber zu gering

09.07.2023 / 10:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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FidAR WoB-Index: Neue Höchststände beim Frauenanteil in Aufsichtsräten und

Vorständen / Mindestbeteiligungsgebot wirkt - Geltungsbereich aber zu gering

* Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Unternehmen setzen gesetzliche Quoten

engagiert um"

* FidAR-Gründungspräsidentin Schulz-Strelow: "Mit Zielgröße Null gewinnt

man keine Frauen"

* FidAR-Präsidentin Seng: "Geltungsbereich der Quoten sollte schnell

ausgeweitet werden"

Berlin, 09.07.2023: Noch nie gab es so viele Frauen in den Chefetagen

deutscher Börsenunternehmen. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der

derzeit 180 im DAX, MDAX und SDAX sowie der im Regulierten Markt notierten,

paritätisch mitbestimmten Unternehmen ist auf 35,3 Prozent gestiegen (2022:

33,5 %). In den Vorständen erreicht der Frauenanteil mit 18,3 Prozent einen

neuen Spitzenwert (2022: 14,7 %). Das ergibt der aktuelle

Women-on-Board-Index von FidAR mit Stand Mai 2023, der heute in Berlin

veröffentlicht wird.

Treiber der Entwicklung ist das mit dem zweiten Führungspositionengesetz

(FüPoG II) eingeführte Mindestbeteiligungsgebot von Frauen in Vorständen.

Allein seit Jahresbeginn 2023 wurden weitere 15 Frauen in die

Vorstandsetagen der aktuell 62 betroffenen Konzerne berufen. Damit erreichen

fast alle dieser Unternehmen, die nach der Regelung mindestens eine Frau im

Vorstand haben müssen, das geforderte Quorum. Nur vier der 62 Konzerne, die

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

unter das Mindestbeteiligungsgebot fallen, haben noch Handlungsbedarf: Indus

Holding, Koenig & Bauer (ETR:SKBG), Vitesco (ETR:VTSCn) Technologies Group und Wüstenrot &

Württembergische. Wobei Vitesco bereits die Bestellung von Sabine Nitzsche

zur CFO zum 1. November 2023 angekündigt hat.

Frauenanteil in Vorständen nimmt weiter stark zu

Die positive Entwicklung bei den Vorständen reicht über die vom

Mindestbeteiligungsgebot betroffenen Unternehmen hinaus. Der

durchschnittliche Frauenanteil stieg insgesamt seit dem Vorjahr um 3,6

Prozentpunkte auf 18,3 Prozent. Bei den 101 der Aufsichtsratsquote

unterliegenden Unternehmen liegt der Anteil bei 20,5 Prozent (+4,3 seit

2022) deutlich höher, bei den 79 nicht der Quote unterliegenden Unternehmen

bei nur 14,7 Prozent (+2,2 seit 2022). Weiterhin haben 71 und damit knapp 40

Prozent der untersuchten 180 Unternehmen noch keine Frau im Vorstand (2022:

93). Die Zahl der Unternehmen mit frauenfreier Vorstandsetage, die Zielgröße

"Null" festgelegt haben, sank zum Vorjahr von 44 auf 26.

Bewegung in den Aufsichtsräten

Nachdem der Frauenanteil in den Aufsichtsräten zuletzt stagnierte, hat das

FüPoG II auch hier für eine leichte Besserung gesorgt. Insgesamt stieg der

durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 180 Unternehmen zum

Vorjahr um 1,8 Prozentpunkte auf 35,3 Prozent. Bei den aktuell 101 der

Aufsichtsratsquote unterliegenden Unternehmen wurde mit 37,3 Prozent (2022:

35,6 %) ein neuer Höchstwert erreicht. Die 79 nicht unter die Quote

fallenden Unternehmen verharren dagegen mit durchschnittlich 29,3 Prozent

weiter knapp unter der 30-Prozent-Marke (+2 seit 2022).

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Das zweite Führungspositionengesetz ist

erfolgreich"

"Wir sind auf dem richtigen Weg. Die gesetzlichen Vorgaben haben Erfolg, die

festen Quoten für Aufsichtsräte und Vorstände wirken. Um gleichberechtigte

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Teilhabe von Frauen in Führungspositionen durchzusetzen, müssen wir aber das

gesamte Management in den Blick nehmen. Frauen tragen mit hoher

Qualifikation und starker Leistung maßgeblich zum Erfolg von Unternehmen

bei. Das muss sich auch in allen Führungsebenen abbilden. Es ist ein gutes

Zeichen, dass das Mindestbeteiligungsgebot von Frauen in Vorständen so

schnell umgesetzt wurde, und ich freue mich, dass viele Unternehmen mehr

Frauen in den Aufsichtsräten haben als gesetzlich erforderlich ist", erklärt

Bundesfrauenministerin Lisa Paus.

Monika Schulz-Strelow: "Auf Unternehmen mit Zielgröße Null für den Vorstand

wächst der Druck"

"Der Erfolg des Mindestbeteiligungsgebots zeigt, dass die massive Kritik an

der Quote für Vorstände haltlos und übertrieben war. Gleiches galt schon bei

der Aufsichtsratsquote. Feste Quoten sind notwendig, weil freiwillige

Selbstverpflichtungen nicht funktionieren. Das zeigt sich auch bei den

Unternehmen, die mit Zielgröße Null für den Vorstand planen: Erst seitdem

mit dem FüPoG II eine Begründungspflicht mit Sanktionen für Zielgröße Null

gilt, gehen die Zahlen spürbar zurück. 26 Unternehmen mit frauenfreier

Vorstandsetage und Planziel Null für den Vorstand sind aber immer noch 26 zu

viel. Die Unternehmen brauchen glaubhafte Gleichstellungskonzepte und mehr

Frauen auf allen Führungsebenen, auch um als möglicher Arbeitgeber von

jungen Frauen wahrgenommen zu werden", so FidAR-Gründungspräsidentin Monika

Schulz-Strelow, die den WoB-Index seit der Erstauflage 2011 federführend

betreut.

Anja Seng: "Ausweitung der Geschlechterquoten könnte noch viel mehr

bewirken"

"Die Freude über den Erfolg der gesetzlichen Quoten wird durch deren geringe

Reichweite deutlich getrübt. Nur 101 Unternehmen fallen derzeit unter die

Geschlechterquote für den Aufsichtsrat, nur 62 unter das

Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände. Wir sollten diesen wirksamen Hebel

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auf alle mitbestimmten oder börsennotierten Unternehmen ausweiten. Denn auch

bei Unternehmen, die noch nicht unter die Regelungen fallen, müssen Frauen

in der Unternehmensleitung Normalität werden. Wir können es uns nicht

leisten, dass die deutsche Wirtschaft bei der gleichberechtigten Teilhabe im

internationalen Vergleich noch weiter zurückfällt. Unser Ziel muss es sein,

auf mittlere Sicht alle Gremien paritätisch zu besetzen -Aufsichtsrat,

Vorstand und oberes Management", betont FidAR-Präsidentin Prof. Dr. Anja

Seng. "Mit Blick auf die EU-Führungspositionenrichtlinie wäre eine erste

Ausweitung möglich und nötig. Würde die EU-Regelung in Deutschland

umgesetzt, wären alle börsennotierten Unternehmen ab 250 Beschäftigten

verpflichtet, bis 2026 mindestens 40 Prozent Frauen oder Männer im

Aufsichtsrat zu erreichen."

Der WoB-Index wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren,

Frauen und Jugend. Die ausführliche Studie zum Women-on-Board-Index 185 von

FidAR finden Sie unter www.wob-index.de.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Prof. Dr. Anja Seng, Präsidentin FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e. V.,

Berlin

Tel.: +49 (1 51) 12 54 64 60, E-Mail: anja.seng@fidar.de

Monika Schulz-Strelow, Gründungspräsidentin FidAR - Frauen in die

Aufsichtsräte e. V., Berlin

Tel.: +49 (30) 887 14 47 13, E-Mail: monika.schulz-strelow@fidar.de

Pressekontakt

Matthias Struwe | Eye Communications | Agentur für Presse- und

Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +49 (7 61) 137 62-21, E-Mail: m.struwe@eyecommunications.de

Über FidAR:

FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e. V. ist eine überparteiliche und

überregionale Initiative, die 2006 von Frauen in Führungspositionen in

Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ins Leben gerufen wurde. FidAR strebt

eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten deutscher

Unternehmen und die Verbesserung der Unternehmenskontrolle und -kultur an.

Ziel der Initiative, getragen von über 1.300 Frauen und Männern, ist die

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paritätische Besetzung aller Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft.

FidAR verfolgt diese Ziele im engen Austausch mit Wirtschaft, Politik,

Wissenschaft und in Kooperation mit den relevanten Wirtschafts- und

Frauenverbänden. Mehr Informationen zu FidAR im Internet unter www.fidar.de.

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Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.

Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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