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Fünf Beschuldigte wegen Verstoßes gegen 'Krim-Embargo' angeklagt

Veröffentlicht am 27.03.2024, 17:54
© Reuters.

HAMBURG (dpa-AFX) - Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat fünf Beschuldigte angeklagt, weil sie an der rechtswidrigen Lieferung von Gasturbinen auf die von Russland besetzte ukrainische Halbinsel Krim beteiligt gewesen sein sollen. Das teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch auf Anfrage mit. Ihnen werden Verstöße gegen das Verkaufs-, Ausfuhr- und Lieferverbot bestimmter Güter vorgeworfen, das sogenannte "Krim-Embargo", das die EU als Reaktion auf die Annexion der Krim erlassen hatte. Angaben über die Identität der Beschuldigten und deren Arbeitgeber machte die Staatsanwaltschaft nicht. Zuvor hatte die "Wirtschaftswoche" berichtet. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg wurde laut Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden.

"Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2015 bis 2017 in verschiedenen Funktionen am Verkauf von vier Gasturbinen an ein russisches Staatsunternehmen und deren Verbringung auf die Krim beteiligt gewesen zu sein", teilte einer Sprecherin der Behörde mit. "Die Gasturbinen sollen zu einem Gesamtpreis von mehr als 111 Millionen Euro an das russische Unternehmen verkauft und zwischen November 2015 und Januar 2016 über den Hamburger Hafen (ETR:HHFGn) nach St. Petersburg exportiert worden sein. Im Juli 2017 sollen sie schließlich durch Beauftragte des russischen Staatsunternehmens per Binnenschiff auf die Krim verbracht worden sein."

Die fünf sollen laut Anklage gewusst haben, dass die Turbinen vertragswidrig auf die Krim gebracht werden sollten, um dort die Energieversorgung zu sichern. Dies hätten sie aber im Rahmen der Genehmigungsverfahren für den Vertragsabschluss, die Ausfuhr und die Verbringung der Gasturbinen verschwiegen, so die Staatsanwaltschaft. "Zudem sollen sie konzerninterne Vorgaben zur Sicherstellung des Endverbleibs der Turbinen in Südrussland nicht umgesetzt haben", hieß es weiter. "Ziel der Beschuldigten soll gewesen sein, sowohl vom Verkauf der Gasturbinen als auch von einem in Aussicht gestellten Servicevertrag über die verkauften Gasturbinen mittelbar über variable Gehaltsbestandteile selbst zu profitieren.

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