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Polnisches Gericht hebt Stopp für Braunkohle-Abbau in Grenzregion auf

Veröffentlicht am 18.07.2023, 14:44
© Reuters.

WARSCHAU (dpa-AFX) - Polens oberstes Verwaltungsgericht hat den Abbau-Stopp für den Braunkohl-Tagebau Turow im Dreiländereck zu Deutschland und Tschechien aufgehoben. Das Gericht gab am Dienstag einer Klage des Betreibers PGE (WA:PGE) und der polnischen Umweltdirektion gegen eine Entscheidung des Warschauer Verwaltungsgerichts statt. Dieses hatte im Mai die Einstellung des Betriebs verfügt, weil die vorgelegten Dokumente zur Umweltverträglichkeit fehlerhaft seien.

Geklagt hatten unter anderem die Stadt Zittau sowie die Umweltorganisation Greenpeace mit ihren Niederlassungen in Tschechien und Deutschland. Aus ihrer Sicht wurden die Folgen des Tagebau-Betriebs für die Nachbarländer unzureichend berücksichtigt. Das Braunkohlerevier liegt nur wenige Kilometer von Zittau in Sachsen und Hradek nad Nisou in Tschechien entfernt.

Die Richter urteilten nun jedoch, in erster Instanz sei das öffentliche Interesse am Weiterbetrieb nicht ausreichend berücksichtigt worden. Es gebe "keinen Zweifel daran, dass die Energiesicherheit ein von der Verfassung geschützter Wert ist", sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur PAP. Sie sei Garantie für die Unabhängigkeit des Staates und die Sicherheit der Bürger.

Polen hatte die Lizenz für das Bergwerk bis 2044 verlängert. In Tschechien wird befürchtet, dass dadurch der Grundwasserspiegel sinken und die Lärmbelästigung für Bewohner zunehmen könnte. Die deutsche Seite macht ebenfalls eine Absenkung des Grundwasserspiegels geltend und verweist zudem auf Schäden an Gebäuden.

2021 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer einstweiligen Anordnung den Stopp des Braunkohle-Abbaus verfügt. Polen kam dem jedoch nicht nach. Der Gerichtshof verhängte daher eine Geldstrafe von 500 000 Euro in den EU-Haushalt für jeden Tag, an dem Polen der Entscheidung nicht nachkommt.

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