BERLIN (dpa-AFX) - Politisch rechte und verfassungsfeindliche Stiftungen sollen nach dem Willen der Ampel-Koalition und der Union vom Staat nicht gefördert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bereits am Freitag im Bundestag diskutiert werden. Einem Bericht des Nachrichtenportals "The Pioneer" zufolge könnte damit etwa die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Finanzierung ausgeschlossen werden.
Das Stiftungsgesetz soll definieren, wann politische Stiftungen vom Staat gefördert werden können - denn bisher sind die Kriterien nirgendwo gesetzlich geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine solche Regelung Anfang des Jahres gefordert. Zuvor hatte die AfD geklagt, weil die ihr nahestehende Stiftung bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt erhält.
Förderung nur bei Eintreten für Demokratie
Die Fraktionen schlagen nun vor, dass politische Stiftungen nur dann finanziert werden, wenn sie aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für Völkerverständigung eintreten. Die den Stiftungen nahestehenden Parteien müssen zudem dreimal hintereinander in den Bundestag einziehen.
Die Gelder werden dann im Verhältnis der Wahlergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen auf die Stiftungen verteilt. Außerdem soll es einen Sockelbetrag von einem Prozent der Gesamtmittel geben, den jede Stiftung unabhängig von Wahlergebnissen erhält. Die Stiftungen müssen im Gegenzug etwa Spenden über 10 000 Euro veröffentlichen.
"Wir werden mit einer breiten Mehrheit im Bundestag regeln, dass Verfassungsfeinde keine Steuermittel für ihre demokratiefeindliche Arbeit bekommen", betonte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. Auch der FDP-Politiker Stephan Thomae erklärte, ein Missbrauch von Steuermitteln durch antidemokratische Kräfte werde verhindert. Konstantin von Notz von den Grünen verwies auf den Auftrag des Verfassungsgerichts. "Für alle politischen Stiftungen bedeutet das mehr Rechtssicherheit", sagte er.