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Gericht weist Beschwerde zu Condor ab - Insolvenzplan rechtskräftig

Veröffentlicht am 09.04.2020, 14:58
Aktualisiert 09.04.2020, 15:00
© Reuters.

Berlin, 09. Apr (Reuters) - Das Landgericht Frankfurt hat Beschwerden mehrerer Gläubiger zum Insolvenzplan des Ferienfliegers Condor zurückgewiesen. "Damit ist der Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt", sagte eine Justizsprecherin am Donnerstag. Es gebe keine weiteren Rechtsmittel. Die Fluggesellschaft sprach von einem "wichtigen Schritt, dass Condor das Schutzschirmverfahren verlassen kann". Wegen der vertraglich vereinbarten Übernahme durch die polnische Airline LOT sei man weiter in Gesprächen mit dem LOT-Eigner PGL. Man bewerte die Situation gemeinsam, da die Lage wegen der Coronavirus-Krise derzeit herausfordernd sei.

Der Deal mit der LOT wackelt allerdings, weil der polnische Bieter nach Einschätzung der Regierung in Warschau selbst auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Für Condor könnte es deshalb auf eine vorübergehende Verstaatlichung hinauslaufen. Im Gespräch ist auch, dass der staatliche Brückenkredit der KfW von 380 Millionen Euro über den 15. April hinaus verlängert wird. Wegen der Corona-Krise und des deutlich reduzierten Flugbetriebs beantragte der Ferienflieger Insidern zufolge bereits einen zusätzlichen 200-Millionen-Euro-Kredit bei der KfW als Liquiditätshilfe. Eine Condor-Sprecherin bestätigte den Antrag, nannte aber keine Summe. Man sei weiter in Verhandlungen über staatliche Hilfen.

Die insolvente Condor hatte sich im Herbst wegen der Pleite der damaligen Muttergesellschaft Thomas Cook (LON:TCGI) THOM.UL unter einen Schutzschirm geflüchtet. Die Gläubigergruppen von Condor hatten den Insolvenzplan Mitte März zwar mehrheitlich angenommen, aber einige Gläubiger hatten Beschwerde dagegen eingelegt. Dazu gehörte auch der Pensionssicherungsverein (PSV). Der PSV wird von den Arbeitgebern finanziert und springt ein, wenn Unternehmen in Schieflage ihre Betriebsrenten nicht mehr zahlen können. Das macht ihn bei Insolvenzen oft zu einem der größten Gläubiger.

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