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Klöckner lehnt Ausnahmen bei geplanten Neonikotinoiden-Verbot ab

Veröffentlicht am 17.04.2018, 18:19
© Reuters. Retreat of Germany's Federal Cabinet in Meseberg
BAYGN
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SYENF
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Berlin (Reuters) - Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner lehnt Ausnahmen beim geplanten Freiland-Verbot von Insektenvernichtungsmitteln auf Basis sogenannter Neonikotinoide ab.

Sie werde auch bei Zuckerrüben keine Ausnahme machen, kündigte die CDU-Politikerin am Dienstag an. Neonikotinoide werden mit verantwortlich für das Bienensterben gemacht. Die Zuckerindustrie hatte heftig gegen das anvisierte Verbot protestiert und Ausnahmen für Zuckerrüben gefordert. Nach Klöckners Plänen soll der Einsatz der Agrachemikalie nur noch in Gewächshäusern zugelassen werden. Die EU-Kommission hat bereits Einschränkungen bei der Anwendung des Insektengifts erlassen.

© Reuters. Retreat of Germany's Federal Cabinet in Meseberg

Zuckerrüben blühen erst im zweiten Jahr nach Aussaat. Da sie aber schon im ersten Jahr geerntet werden, kommt die Pflanze theoretisch mit Bienen nicht in Kontakt, da die Insekten Blüten aufsuchen. Klöckner erklärte, dieser Umstand rechtfertige keine Ausnahme. Schließlich könnten sich die Neonikotinoide im Boden anreichern nach der Fruchtfolge von anderen, blühenden Pflanzen aufgenommen werden.

Der Deutsche Bauernverband äußerte sich zurückhaltend zu dem geplanten Verbot. "Für uns die Grundlage, was die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln anbelangt, die Wissenschaft", sagte DBV-Chef Joachim Rukwied der Nachrichtenagentur Reuters. "Wenn die Wissenschaft zum Ergebnis kommt, dass ein Wirkstoff schädlich und toxisch ist, dann akzeptieren wir das, dann muss er vom Markt genommen werden."

Der Einsatz von Nikotinoiden in der Landwirtschaft ist seit Jahren umstritten. Die EU-Kommission hat deswegen Einschränkungen bei der Anwendung des Insektengifts erlassen. Das Mittel wird von mehreren Konzernen hergestellt, darunter Bayer (DE:BAYGN) und Syngenta (OTC:SYENF).

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