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WDH: Raumfahrtunternehmen OHB soll nach Einstieg von KKR von der Börse gehen

Veröffentlicht am 07.08.2023, 16:13
Aktualisiert 07.08.2023, 16:15
©  Reuters

(technische Wiederholung)

BREMEN (dpa-AFX) - Die Eigentümerfamilie Fuchs will das Bremer Raumfahrtunternehmen OHB (ETR:OHBG) nach einem Einstieg des Finanzinvestors KKR (NYSE:KKR) von der Börse nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung hätten beide Parteien bereits unterzeichnet, teilte OHB am Montag in Bremen mit. Demnach will KKR die rund 30 Prozent frei handelbaren Aktien zu einem Preis von je 44 Euro kaufen. Das Unternehmen wird damit mit rund einer Milliarde Euro inklusiver Schulden bewertet. Der Kurs der OHB-Aktie legte zuletzt um ein Drittel auf 42,90 Euro zu.

Mit zusätzlichen Investitionen in die Entwicklung sei OHB gut positioniert, um vom Potenzial des europäischen Raumfahrtsektors zu profitieren, sagte Christian Ollig, der Leiter der Region DACH von KKR. "Das Kapital von KKR wird die zukünftige Entwicklung des Unternehmens unterstützen." KKR soll demnach lediglich Aktien aus dem Streubesitz kaufen. Familie Fuchs, die knapp 70 Prozent der Anteile hält, werde keine Aktien abgeben und damit Mehrheitseigner bleiben.

Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender von OHB, bezeichnete KKR als idealen Partner, um das Wachstum des Unternehmens zu unterstützen. Nach dem Einstieg wolle das Management das Unternehmen von der Börse nehmen, um so die langfristige Strategie leichter umsetzen zu können, teilte das Unternehmen weiter mit.

OHB entwickelt und baut Satelliten und andere Technologien, die etwa bei der Raumfahrtstation ISS oder dem europäischen Satelliten-Navigationssystem Galileo zum Einsatz kommen. Das Unternehmen beschäftigt knapp 3000 Mitarbeiter an 15 Standorten und gehört zu den führenden Raumfahrtunternehmen Europas.

Eine weitere Geldspritze sicherte KKR laut Mitteilung in Form einer Kapitalerhöhung zu. Demnach soll der Finanzinvestor ein neu ausgegebenes Aktienpaket im Umfang von 10 Prozent zum Angebotspreis zeichnen. Andere Aktionäre seien von ihrem Bezugsrecht ausgeschlossen.

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