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26.10.2007
Das Teilfondsvermägen kann nach dem Grundsatz der Risikostreuung und unter Beachtung der Anlagegrenzen in folgenden Vermögenswerten angelegt werden: - Aktien, Aktien- und Aktienindexzertifikate - fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschließlich Zerobonds, Wandel- und Optionsanleihen, Rentenindex-Zertifikate, Renten-Zertifikate - Genuk- und Partizipationsscheine von Unternehmen - Optionsscheine auf Wertpapiere - Devisen oder Devisenkontrakte Die genannten Anlagen werden an Wertpapierbörsen oder an anderen geregelten Markten gehandelt, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemaß ist.Das Teilfondsvermögen kann schwerpunktmassig, d.h. auch vollständig, in Aktien, Aktien- und Aktienindexzertifikate angelegt werden. Maximal 10 % des Netto-Teilfondsvermögens können in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden.
Name | Titel | Seit | Bis |
---|---|---|---|
Not Disclosed | - | 2007 | Aktuell |
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