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0,87%
04.01.2016
Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens werden in Aktien von Emittenten mit Sitz in der Eurozone angelegt. Die Auswahl der Aktien erfolgt unter der Zielsetzung, im Sondervermögen ein unterdurchschnittliches Kursänderungsrisiko gegenüber anderen Aktien von Emittenten mit Sitz in der Eurozone zu erreichen. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens können in alle übrigen Wertpapiere angelegt werden.
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