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Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: GK Software SE; Bieter: Fujitsu ND Solutions AG

Veröffentlicht am 01.03.2023, 09:02
Aktualisiert 01.03.2023, 09:15
© Reuters.
GKSG
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EQS-WpÜG: Fujitsu ND Solutions AG / Übernahmeangebot

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: GK Software SE (ETR:GKSG); Bieter: Fujitsu ND

Solutions AG

01.03.2023 / 09:02 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR

VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE

IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,

VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN

BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN

ÜBERNAHMEANGEBOTS GEMÄSS § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 IN VERBINDUNG MIT §§ 29 ABS.

1, 34 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES ("WPÜG")

Bieterin:

Fujitsu ND Solutions AG

Mies-van-der-Rohe-Straße 8

80807 München

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 281850

Zielgesellschaft:

GK Software SE

Waldstraße 7

08261 Schöneck

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitzunter HRB 31501

ISIN: DE0007571424

Die Fujitsu ND Solutions AG (die "Bieterin"), eine 100 %-ige

Tochtergesellschaft der Fujitsu Limited, Tokio, Japan ("Fujitsu"), hat

heute, am 1. März 2023, entschieden, ein freiwilliges öffentliches

Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der GK Software

SE (die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden

Stückaktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR

1,00 (ISIN DE0007571424; die "GK-Aktien") gegen Zahlung einer Gegenleistung

von EUR 190,00 in bar je GK-Aktie (das "Übernahmeangebot") abzugeben.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten

Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Dazu gehört das Erreichen einer

Mindestannahmeschwelle von 55 %. Im Übrigen wird das Übernahmeangebot unter

dem Vorbehalt weiterer marktüblicher Angebotsbedingungen stehen,

einschließlich der Erteilung der wettbewerbsrechtlichen sowie

investitionskontrollrechtlichen Freigabe in Deutschland.

Die Bieterin und Fujitsu haben ebenfalls am heutigen Tage mit der

Gesellschaft eine Vereinbarung abgeschlossen, welche die grundlegenden

Parameter und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen

Absichten und Übereinkünfte im Hinblick auf die künftige Zusammenarbeit und

die künftige Leitung (Governance) der Gesellschaft regelt. Des Weiteren

wurden mit Großaktionären der Gesellschaft unwiderrufliche

Andienungsvereinbarungen in Bezug auf 40,65 % des Grundkapitals und der

Stimmrechte der Gesellschaft abgeschlossen.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird in deutscher Sprache

sowie als unverbindliche englischsprachige Übersetzung neben weiteren

Informationen in Bezug auf das Übernahmeangebot im Internet unter

www.nd-offer.de veröffentlicht.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von

Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere

das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der

Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mitgeteilt werden. Die

Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen

der Angebote, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten

abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird

dringend angeraten, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im

Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen,

sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen

enthalten oder enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren

Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG, und bestimmter

wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die

"Vereinigten Staaten") zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten,

durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben

anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der

Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend

wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen

für das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von

Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die

Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der

Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar),

geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage

beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen

Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar

noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet

werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht

darstellen würde.

Soweit nach den anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, können die

Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (die im Auftrag der

Bieterin bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen handeln) von Zeit zu Zeit

vor, während oder nach dem Zeitraum, in dem das Übernahmeangebot angenommen

werden kann, und außerhalb des Übernahmeangebots, direkt oder indirekt

GK-Aktien, die Gegenstand des Übernahmeangebots sein können, oder

Wertpapiere, die in GK-Aktien gewandelt oder umgetauscht werden können, oder

deren Ausübung zum Bezug von GK-Aktien berechtigen, kaufen oder den Kauf von

GK-Aktien oder von solchen Wertpapieren veranlassen. Etwaige Käufe oder

Veranlassungen zum Kauf erfolgen im Einklang mit allen anwendbaren deutschen

Gesetzen und, soweit anwendbar, der Rule 14e-5 des United States Securities

Exchange Act von 1934. Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, werden

Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der

Bundesrepublik Deutschland offengelegt. Soweit Informationen über solche

Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland

veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch als in den

Vereinigten Staaten öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus können

Finanzberater der Bieterin im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges mit

Wertpapieren der Gesellschaft handeln, was auch den Kauf oder die

Veranlassung zum Kauf solcher Wertpapiere der Gesellschaft umfassen kann.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,

stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",

"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und

ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,

Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der

mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft

gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und

Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen

nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre

zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und

Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht

im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden

Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen

könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen

können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die

Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine

Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher

Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger

Faktoren zu aktualisieren.

Den Inhabern von Aktien der Gesellschaft, die Gegenstand des

Übernahmeangebots sind, wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen

Rat einzuholen, um eine informierte Entscheidung in Bezug auf den Inhalt der

Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und das Übernahmeangebot treffen

zu können.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

und der Vereinigten Staaten kann in den Anwendungsbereich von

Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik

Deutschland und der Vereinigten Staaten fallen, in denen die

Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen

Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik

Deutschland oder den Vereinigten Staaten ansässig sind oder aus anderen

Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten

sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten

Staaten werden gebeten, die folgenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen:

Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Wertpapiere einer deutschen

Gesellschaft und unterliegt deutschen Veröffentlichungsvorschriften, die von

diejenigen der Vereinigten Staaten abweichen. Etwaige in dieser Mitteilung

enthaltene Finanzinformationen wurden weitgehend in Übereinstimmung mit den

International Financial Reporting Standards erstellt und sind daher

möglicherweise nicht vergleichbar mit Finanzinformationen von Unternehmen in

den Vereinigten Staaten oder von Unternehmen, deren Jahresabschlüsse nach

den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den Vereinigten

Staaten erstellt werden. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten

Staaten gemäß den dort geltenden Vorschriften für Übernahmeangebote,

einschließlich der Regulation 14E und den einschlägigen Bestimmungen über

Ausnahmen vom Verbot des Erwerbs außerhalb eines beabsichtigten

Übernahmeangebots und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Anforderungen

des WpÜG durchgeführt. Dementsprechend unterliegt das Übernahmeangebot

Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften, die sich von den

Vorschriften, die in den Vereinigten Staaten gemäß dem Übernahmerecht der

Vereinigten Staaten gelten, unterscheiden, einschließlich in Bezug auf

Rücktrittsrechte, den zeitlichen Ablauf des Übernahmeangebots, die

Abwicklung des Übernahmeangebots, und den Zeitpunkt von Zahlungen im

Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot.

München, 1. März 2023

Fujitsu ND Solutions AG

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01.03.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1571049 01.03.

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