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Entlastungen nun auch für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizungen

Veröffentlicht am 13.12.2022, 12:19
© Reuters.
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BERLIN (dpa-AFX) - Die Ampel-Fraktionen im Bundestag haben sich auf Entlastungen auch für Menschen geeinigt, die zum Beispiel mit Öl oder Pellets heizen. "Ich bin sehr froh, dass wir im parlamentarischen Verfahren nun auch Lösungen für Haushalte gefunden haben, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen", sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Berlin. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.

Für Gas- und Stromkunden waren bereits Preisbremsen geplant, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmen soll. "Ein Grundbedarf von Energie bleibt bezahlbar."

Nach einem Eckpunktepapier der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sollen Haushalte, die mit so genannten "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" heizen wie etwa Heizöl, Pellets oder Flüssiggas, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen. Grundlage ist demnach eine eidesstattliche Erklärung des Antragsstellers zu seiner Brennstoffrechnung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben.

"Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet", erklärte Miersch. "Der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert.

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