Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚀 KI-Aktien waren im Mai die Überflieger! PRFT legte in nur 16 Tagen um +55 % zu!
Jetzt die Juni-Highflyer sichern!
Schalte jetzt die vollständige Liste frei!

EQS-Adhoc: Meyer Burger gibt Konditionen der Bezugsrechtsemission von rund CHF 200 Mio. bekannt und ergänzt die Anträge an die ausserordentliche Generalversammlung (deutsch)

Veröffentlicht am 18.03.2024, 06:40
© Reuters.
MBTN
-

Meyer Burger (SIX:MBTN) gibt Konditionen der Bezugsrechtsemission von rund CHF 200 Mio. bekannt und ergänzt die Anträge an die ausserordentliche Generalversammlung

^

Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

Meyer Burger gibt Konditionen der Bezugsrechtsemission von rund CHF 200 Mio.

bekannt und ergänzt die Anträge an die ausserordentliche Generalversammlung

18.03.2024 / 06:40 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Thun, 18. März 2024

NOT FOR PUBLICATION, DISTRIBUTION OR RELEASE, DIRECTLY OR INDIRECTLY, IN OR

INTO THE UNITED STATES OF AMERICA OR ANY OTHER JURISDICTION IN WHICH THE

DISTRIBUTION OR RELEASE WOULD BE UNLAWFUL.

Meyer Burger gibt Konditionen der Bezugsrechtsemission von rund CHF 200 Mio.

bekannt und ergänzt die Anträge an die ausserordentliche Generalversammlung

Meyer Burger Technology AG gibt die Bedingungen der Bezugsrechtsemission von

rund CHF 200 Mio. zur Finanzierung ihrer Expansion in die USA bekannt. Die

Gesellschaft plant die Ausgabe von bis zu 20'144'423'886 neuen Aktien zu

einem Bezugspreis von CHF 0.01 pro Aktie, mit einem Bezugsverhältnis von 28

neuen Aktien pro 5 bisherigen Aktien. Die Bezugsrechtsemission wird durch

Bezugsverpflichtungen von Sentis Capital PCC (Cell 3) (Sentis Capital), dem

grössten Aktionär von Meyer Burger, und D.E. Shaw Renewable Investments

(DESRI), dem grössten Kunden von Meyer Burger in den USA, in Höhe von

insgesamt bis zu CHF 67.5 Mio. gestützt. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft

hat seine Anträge an die ausserordentliche Generalversammlung, die heute in

Thun stattfindet, an die Bedingungen der Bezugsrechtsemission angepasst. Der

Prospekt für die Bezugsrechtsemission wird voraussichtlich am 19. März 2024

veröffentlicht.

Meyer Burger Technology AG ("Meyer Burger" oder die "Gesellschaft") gibt die

Bedingungen ihrer am 23. Februar 2024 angekündigten Bezugsrechtsemission zur

Finanzierung der Fertigstellung der Werke in Colorado und Arizona bekannt.

Falls die ausserordentliche Generalversammlung ("GV"), die heute um 14:00

Uhr MEZ in Thun stattfinden wird, der Kapitalerhöhung zustimmt und die

Gesellschaft die Durchführung der Bezugsrechtsemission endgültig

beschliesst, plant die Gesellschaft die Ausgabe von bis zu 20'144'423'886

Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01. Der Ausgabebetrag pro Aktie

wurde auf CHF 0.01 festgesetzt. Die Gesellschaft strebt einen Bruttoerlös

von rund CHF 200 Mio. aus der Bezugsrechtsemission an. Ein Gesamtbetrag von

bis zu CHF 67.5 Mio. ist durch Bezugsverpflichtungen von Sentis Capital, dem

grössten Aktionär von Meyer Burger, und DESRI, dem grössten Kunden von Meyer

Burger in den USA, abgedeckt, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen.

Durchführung der Bezugsrechtsemission

Berechtigte Aktionäre erhalten voraussichtlich ein Bezugsrecht für jede

Namenaktie, die sie am 19. März 2024 (nach Börsenschluss) halten.

Vorbehaltlich gewisser gesetzlicher Beschränkungen werden 5 Bezugsrechte zum

Bezug von 28 neuen Aktien berechtigen. Die Bezugsfrist beginnt

voraussichtlich am 20. März 2024 und endet voraussichtlich am 2. April 2024

um 12:00 Uhr MESZ. Der Bezugsrechtehandel an der SIX Swiss Exchange beginnt

voraussichtlich am 20. März 2024 und endet voraussichtlich am 26. März 2024.

Bezugsrechte, die während der Bezugsfrist nicht gültig ausgeübt werden,

verfallen entschädigungslos. Die Gesellschaft wird den Umfang ausgeübter

Bezugsrechte voraussichtlich am oder um den 2. April 2024 nach

Handelsschluss bekannt geben.

Aktien, für die während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt wurden,

können im Rahmen einer Aktienplatzierung, wie im Prospekt näher erläutert

werden wird, mindestens zum Angebotspreis von CHF 0.01 pro Aktie platziert

werden. Eine solche Aktienplatzierung kann durch ein öffentliches Angebot in

der Schweiz und durch Privatplatzierungen bei Investoren ausserhalb der

Schweiz und der USA erfolgen. Die Gesellschaft wird die endgültige Anzahl

der im Rahmen der Kapitalerhöhung verkauften Aktien voraussichtlich am oder

um den 3. April 2024 vor Handelsbeginn bekannt geben.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die neuen Aktien gegen Zahlung des

Ausgabepreises bzw. des Platzierungspreises am oder um den 5. April 2024

geliefert werden.

Es wird erwartet, dass die Depotbanken zu Beginn der Bezugsfrist die

Bezugsrechte automatisch den Depots der berechtigten Aktionäre gutschreiben.

Berechtigte Aktionäre sollten sich bei Fragen zur Ausübung ihrer

Bezugsrechte an ihre Depotbanken wenden. Die Aktionäre sollten beachten,

dass die Depotbanken eine frühere Frist für die Ausübung der Bezugsrechte

als das Ende der offiziellen Bezugsfrist festlegen können.

Der Verwaltungsrat behält sich eine Anpassung des Zeitplans und eine

jederzeitige Beendigung der Bezugsrechtsemission vor.

Bezugsverpflichtungen des grössten Aktionärs der Gesellschaft und des

grössten Kunden in den USA über insgesamt bis zu CHF 67.5 Mio.

Sentis Capital hat sich verpflichtet, bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 50

Mio. alle ihre Bezugsrechte auszuüben, potenziell Bezugsrechte auf dem Markt

zu kaufen und, im Sinne eines Backstop, Aktien, in Bezug auf welche keine

Bezugsrechte ausgeübt wurden, zu übernehmen. Darüber hinaus hat sich eine

Konzerngesellschaft von DESRI verpflichtet, Aktien, in Bezug auf welche

keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, bis zu einem Gesamtbetrag von USD 20

Mio. (CHF 17.5 Mio.) zu übernehmen. Zusammen decken diese Verpflichtungen

etwa 33.5% des angestrebten Bruttoerlöses der Kapitalerhöhung ab. Sentis

Capital ist für einen Zeitraum von drei Monaten nach dem ersten Handelstag

der neuen Aktien eine Lock-up-Verpflichtung eingegangen, vorbehaltlich von

Ausnahmen. DESRI ist für einen Zeitraum von vier Monaten nach dem ersten

Handelstag der neuen Aktien eine Lock-up-Verpflichtung eingegangen,

vorbehaltlich von Ausnahmen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, die insgesamt

0.37% des Aktienkapitals halten, beabsichtigen, sich durch Ausübung ihrer

Bezugsrechte an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Meyer Burger und alle

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sind bis sechs

Monate nach dem ersten Handelstag der neuen Aktien zu einem Lock-up

verpflichtet.

Aktualisierung der Anträge des Verwaltungsrats an die GV

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat seine Anträge an die GV an die

Bedingungen der Bezugsrechtsemission angepasst. Unter Traktandum 1 beantragt

der Verwaltungsrat, den Nennwert jeder Namenaktie von derzeit CHF 0.05 auf

CHF 0.01 herabzusetzen (und damit das Aktienkapital der Gesellschaft auf CHF

35'972'185.51 zu reduzieren), den gesamten Herabsetzungsbetrag der

gesetzlichen Kapitalreserve zuzuweisen und das Aktienkapital um bis zu CHF

201'444'238.86 auf bis zu CHF 237'416'424.37 durch Ausgabe von bis zu

20'144'423'886 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 zu

erhöhen.

Weiter beantragt der Verwaltungsrat (i) unter Traktandum 2 die Erhöhung des

bedingten Kapitals gemäss Art. 3c der Statuten der Gesellschaft auf CHF

20'200'000 durch die Ausgabe von maximal 2'020'000'000 Namenaktien mit einem

Nennwert von je CHF 0.01 zu erhöhen und (ii) unter Traktandum 3 einen neuen

Artikel 3d in die Statuten der Gesellschaft einzuführen, der ein Kapitalband

mit einer oberen Grenze von CHF 261'158'066.80 vorsieht, was 10% über dem

unmittelbar nach Vollzug der Kapitalerhöhung zu erwartenden Aktienkapital

liegt, jeweils wie in der Einladung zur Generalversammlung näher beschrieben

und wie es der Generalversammlung vorgelegt wird.

Finanzierungsvorbereitungen auf Kurs

Meyer Burger macht weitere Fortschritte bei den geplanten Finanzierungen. Am

15. März 2024 unterzeichnete Meyer Burger ein unverbindliches Term Sheet und

gewährte einer grossen internationalen Investmentbank Exklusivität für eine

Finanzierung durch einen Advanced Manufacturing Production Tax Credit (sog.

45X) in der Höhe von bis zu USD 300 Mio. mit einer Laufzeit von 6 Jahren.

Die erste Auszahlung unter der Finanzierung ist an bestimmte Bedingungen

geknüpft, u. a. an die Unterzeichnung der Dokumentation, und ist für das

Ende des zweiten Quartals 2024 vorgesehen. Darüber hinaus hat die deutsche

Bundesregierung, wie bereits bekanntgegeben, nach einer detaillierten

Due-Diligence-Prüfung eine Exportkreditgarantie für eine Finanzierung durch

eine deutsche Grossbank mit einem Umfang von bis zu USD 95 Mio. genehmigt.

Die Auszahlung des Kredits ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, u.a. an

die Fertigstellung der Dokumentation, und ist ebenfalls für das Ende des

zweiten Quartals 2024 vorgesehen.

Weiter verfolgt Meyer Burger weiterhin zusätzliche Finanzierungsquellen,

einschliesslich, wie bereits angekündigt, eines vom US-Energieministerium

("DOE")

garantierten 10-Jahres-Darlehens in Höhe von USD 200 bis 250 Mio., das von

der Federal Financing Bank im Rahmend des Title 17 Clean Energy (NASDAQ:ICLN) Financing

Loan Program gewährt wird. Nach erfolgreichem Abschluss von Teil I des

DOE-Verfahrens wurde die Gruppe im Februar 2024 formell dazu eingeladen,

Teil II eines Antrags auf ein solches Darlehen einzureichen, und sie führt

ihre Gespräche mit dem DOE aktiv und regelmässig fort, während der

Teil-II-Antrag bearbeitet wird. Die Aufforderung des DOE, einen

Teil-II-Antrag einzureichen, ist keine Garantie dafür, dass das DOE den

Antragsteller zur Due-Diligence-Prüfung und zu Term-Sheet-Verhandlungen

einladen wird, dass das DOE dem Antragsteller ein Term-Sheet anbieten wird

oder dass die Bedingungen eines Term-Sheets mit den vom Antragsteller

vorgeschlagenen Bedingungen übereinstimmen werden. Die vorgenannten Punkte

hängen vollständig von den Ergebnissen der Prüfung und Bewertung eines

Teil-II-Antrags durch das DOE und der Entscheidung des DOE über das weitere

Vorgehen ab.

Es werden nicht alle oben genannten zusätzlichen Finanzierungsquellen

gleichzeitig benötigt und Meyer Burger könnte die am 17. Januar 2024

erstmals bekannt gegebene Finanzierungslücke von CHF 450 Mio. mit einer

Kombination aus der Bezugsrechtsemission, der Finanzierung im Zusammenhang

mit der Exportkreditgarantie und entweder dem 45X- oder dem DOE-Darlehen

schliessen. Die Zellproduktion in Colorado Springs soll erst nach Erhalt

einer ausreichenden Finanzierung hochgefahren werden. Vorbehaltlich dessen

geht die Gruppe derzeit davon aus, dass sie ihre Solarzellenproduktion in

den USA im Jahr 2025 eröffnen wird.

Prospekt

Die genauen Konditionen der Kapitalerhöhung und der Bezugsrechtsemission

werden in einem Prospekt enthalten sein, den die Gesellschaft

voraussichtlich am 19. März 2024 veröffentlichen wird. Für die Anleger ist

einzig der Prospekt massgebend. Diese Medienmitteilung stellt weder eine

Aufforderung noch ein Angebot zur Zeichnung von Aktien dar.

Voraussichtlicher Zeitplan

19. Publikation des Prospekts

März

2024

20. Beginn Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange Beginn

März Bezugsfrist

2024

26. Ende Bezugsrechtshandel an der SIX Swiss Exchange (bei

März Börsenschluss)

2024

2. Ende der Bezugsfrist um 12:00 Uhr (mittags) MESZ Mögliche

April Aktienplatzierung (nach Börsenschluss)

2024

4. Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister

April

2024

5. Erster Handelstag der neuen Aktien Lieferung der neuen

April Aktien gegen Zahlung des Bezugsbzw. Platzierungspreises

2024

Medienkontakte

Meyer Burger Technology AG

Anne Schneider

Head Corporate Communications

M. +49 174 349 17 90

anne.schneider@meyerburger.com

Alexandre Müller

Investor Relations

T. +41 43 268 3231

alexandre.mueller@meyerburger.com

Dieses Dokument stellt Werbung im Sinne von Art. 68 FIDLEG dar.

Diese Publikation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen

enthalten, z.B. Aussagen, die Begriffe wie "glauben", "annehmen",

"erwarten", "prognostizieren", "projizieren", "können", "könnten", "werden"

oder ähnliche Ausdrücke enthalten. Solche in die Zukunft gerichteten

Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und

anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,

die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Meyer Burger

Technology AG wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen

ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser

Ungewissheiten sollten sich die Leser nicht auf die zukunftsgerichteten

Aussagen verlassen. Meyer Burger Technology AG übernimmt keine

Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige

Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Meyer Burger Technology AG hat

weder die Absicht noch eine Verpflichtung, diese Publikation oder Teile

davon nach dem Datum dieser Publikation zu aktualisieren, auf dem neuesten

Stand zu halten oder zu überarbeiten, es sei denn, dies ist durch geltendes

Recht vorgeschrieben.

Important Notice

This document is not an offer to sell or a solicitation of offers to

purchase or subscribe for any securities. This document is not a prospectus

within the meaning of the Swiss Financial Services Act and not a prospectus

under any other applicable laws. Copies of this document may not be sent to

jurisdictions, or distributed in or sent from jurisdictions, in which this

is barred or prohibited by law. The information contained herein shall not

constitute an offer to sell or the solicitation of an offer to buy any

securities, in any jurisdiction in which such offer or solicitation would be

unlawful prior to registration, exemption from registration or qualification

under the securities laws of any jurisdiction.

A decision to invest in securities of Meyer Burger Technology AG should be

based exclusively on the prospectus to be published by Meyer Burger

Technology AG for such purpose. Copies of such prospectus (and any

supplements thereto) will be available free of charge in Switzerland from

Meyer Burger Technology AG, with registered address and head office at

Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt (Thun), Switzerland, Tel.: +41 33 221 28 00,

Email: mbinfo@meyerburger.com.

This document is not for publication or distribution in the United States of

America (including its territories and possessions, any State of the United

States and the District of Columbia) or any other jurisdiction into which

the same would be unlawful. This document does not constitute an offer or

invitation to subscribe for or purchase any securities in such jurisdictions

or in any other jurisdiction into which the same would be unlawful. In

particular, the document and the information contained herein should not be

distributed or otherwise transmitted into the United States of America or to

publications with a general circulation in the United States of America. The

securities referred to herein have not been and will not be registered under

the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the Securities Act), or the

laws of any state, and may not be offered or sold in the United States of

America absent registration under or an exemption from registration under

the Securities Act. There will be no public offering of the securities in

the United States of America.

The information contained herein does not constitute an offer of securities

to the public in the United Kingdom. No prospectus offering securities to

the public will be published in the United Kingdom. This document is only

being distributed to and is only directed at persons who (i) are outside the

United Kingdom or (ii) are "qualified investors" within the meaning of

article 2 of the Prospectus Regulation (Regulation (EU) 2017/1129) as it

forms part of domestic law by virtue of the European Union (Withdrawal) Act

2018 who are also (A) investment professionals falling within Article 19(5)

of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order

2005, as amended from time to time (the FSMA Order) or (B) high net worth

entities falling within Article 49(2)(a) to (d) of the FSMA Order (all such

persons being referred to as "relevant persons"). The securities are only

available to, and any invitation, offer or agreement to subscribe, purchase

or otherwise acquire such securities will be engaged in only with, relevant

persons. Any person who is not a relevant person should not act or rely on

this document or any of its contents.

In any member state of the European Economic Area, this document is only

addressed to "qualified investors" in such member state within the meaning

of Regulation (EU) 2017/1129, and no person that is not a qualified investor

may act or rely on this document or any of its contents.

---------------------------------------------------------------------------

Ende der Adhoc-Mitteilung

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Meyer Burger Technology AG

Schorenstrasse 39

3645 Gwatt

Schweiz

Telefon: +41 033 221 28 00

E-Mail: mbtinfo@meyerburger.com

Internet: www.meyerburger.com

ISIN: CH0108503795

Valorennummer: A0YJZX

Börsen: SIX Swiss Exchange

EQS News ID: 1860425

Ende der Mitteilung EQS News-Service

---------------------------------------------------------------------------

1860425 18.03.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.