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Gericht strebt verkürztes Verfahren gegen Süßwarenhersteller an

Veröffentlicht am 14.11.2023, 19:18
BBWI
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DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Wie ausgiebig dürfen konkurrierende Süßwarenhersteller über geplante Preiserhöhungen sprechen? Das ist die zentrale Frage im Kartellverfahren gegen die Unternehmen Bahlsen, Griesson de Beukelaer und CFP Brands (NYSE:BBWI), das an diesem Dienstag am Oberlandesgericht Düsseldorf eröffnet wurde.

Zu den 13 weiteren angesetzten Sitzungen wird es aber möglicherweise nicht kommen. Denkbar ist sogar eine vorzeitige Urteilsverkündigung Ende November. Der Vorsitzende Richter des 6. Kartellsenats, Ulrich Egger, strebt eine Teil-Einstellung und Verkürzung des Verfahrens an - mit abgespeckter Beweisaufnahme und der Berücksichtigung eines verkürzten Tatzeitraums. Die verhängten Bußgelder für die Unternehmen würden dann entsprechend reduziert.

In den vergangenen Wochen hatte es mehrere Verständigungsgespräche zwischen dem Gericht, den Beschuldigten und dem Bundeskartellamt gegeben. Die Unternehmen CFP Brands und Griesson de Beukelaer erklärten sich schließlich bereit zu einer Verständigung, Bahlsen aber nicht, das teilte Egger mit.

Bei der nächsten Sitzung am 28. November soll die Verhandlung demnach fortgesetzt werden. Dann könnte es dem Richter zufolge zur Abtrennung des Verfahrens kommen. Folgen könnten die finalen Verständigungsgespräche mit CFP Brands und Griesson de Beukelaer sowie eine eigenständige Hauptverhandlung mit Bahlsen, die am 5. Dezember beginnen könnte. Egger begründete die Verkürzung des Verfahrens unter anderem damit, dass der Anlass der Auseinandersetzung sehr weit zurück reiche. So seien mehrere Zeugen inzwischen gestorben.

Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2013 gegen mehrere Unternehmen aus der Branche Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Nach Ansicht der Wettbewerbsbehörde hatten die Süßwarenhersteller sich zu eng mit einigen Wettbewerbern abgestimmt, auch bei Preisen. Einige Unternehmen legten damals Einspruch gegen die Entscheidung ein. Das Düsseldorfer OLG bestätigte die Bußgelder anschließend jedoch nicht nur, sondern erhöhte sie sogar auf insgesamt knapp 21 Millionen Euro. Daraufhin zogen drei Süßwarenhersteller vor den Bundesgerichtshof - mit Erfolg. Wegen Verfahrensfehlern wurde das Urteil aufgehoben und der Fall zurück nach Düsseldorf verwiesen zum 6. Kartellsenat.

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