Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!
Jetzt Aktien finden

ROUNDUP 2: EU-Gericht kippt Sanktionsbeschlüsse gegen russische Oligarchen

Veröffentlicht am 10.04.2024, 15:33
Aktualisiert 10.04.2024, 15:45

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Gericht der EU hat Sanktionsbeschlüsse der Europäischen Union gegen die russischen Oligarchen Michail Fridman und Pjotr Awen für nichtig erklärt. Der Rat der EU habe bei den Entscheidungen zwischen Februar 2022 und März 2023 keine hinreichenden Belege für die Aufnahme in die Sanktionsliste geliefert, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Fridman und Awen sind Gründer und wichtige Anteilseigner des großen Finanzkonzerns Alfa-Group. Die EU hatte gegen die Milliardäre kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 Strafmaßnahmen verhängt. Sie ordnete an, Gelder einzufrieren und erließ ein Einreiseverbot. Auch die US-Regierung sanktionierte sie.

Die EU hatte die Sanktionen damit begründet, dass Fridman und Awen russische Entscheidungsträger finanziell unterstützt und damit die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben hätten. Die Richter entschieden nun aber, dass diese Vorwürfe nicht hinreichend belegt seien und die Aufnahme in die Liste daher ungerechtfertigt sei. Auch wenn sich möglicherweise eine gewisse Nähe der beiden Personen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin bejahen lasse, beweise dies nicht, dass damit Maßnahmen unterstützt würden, die die Ukraine bedrohten.

"Die Sanktionen sind teilweise handwerklich erschreckend schlecht gemacht", sagte der Experte für Sanktionsrecht, Viktor Winkler, der dpa. Sanktionen seien der tiefgehendste Grundrechtseingriff überhaupt, rechtlich sogar noch schärfer als die Haftstrafe. Denn wenn jemand zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werde, gebe es davor ein strafrechtliches Verfahren mit all den Anforderungen des Gesetzes. Das falle bei Sanktionen weg.

"Deswegen gibt es dafür besonders hohe Hürden - die wichtigste von Ihnen: Keine Sanktionen für vergangenes Tun, nur für aktuelles Handeln", sagte Winkler. Sanktionen dürften rechtlich also eigentlich nur eine Gefahrenabwehr sein, zum Beispiel: Man sanktioniert jemanden, damit er in der Zukunft nicht weiter den Krieg fördert. Hier liegt Winkler zufolge auch ein Problem: "Viele der aktuellen Sanktionen beinhalten aber nur Vergangenes und keine auf Tatsachen erfolgte Prognose."

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Kremlsprecher Dmitri Peskow kritisierte nach dem Urteilsspruch dann auch gleich die Sanktionen insgesamt. "Wir betrachten alle diese Sanktionen als illegal, ungerecht, destruktiv", sagte der Sprecher in Moskau. Sie seien auch eine Schande für die Institutionen, die sie verhängten.

Kritik an der Entscheidung, wenn auch aus anderen Gründen, gab es bei Gegnern der russischen Regierung. "Weder Fridman noch Awen haben sich gegen den Krieg ausgesprochen oder versucht, ihn zu stoppen - sie haben nur teure Anwälte und einflussreiche Lobbyisten engagiert", erklärte Julia Nawalnaja, Witwe des in Haft gestorbenen Kremlkritikers Alexej Nawalny. Das Urteil schwäche die russische Antikriegsbewegung, schrieb sie im Netzwerk X (früher Twitter).

Dabei hatte Nawalnys enger Mitarbeiter Leonid Wolkow vergangenes Jahr selbst vorgeschlagen, diese beiden Oligarchen unter Bedingungen von den Sanktionen auszunehmen. Sie hätten dafür öffentlich mit der Führung von Präsident Wladimir Putin brechen sollen, schrieb Wolkow am Mittwoch auf Telegram. Dies hätte der EU wie den Mitgliedern der Moskauer Elite einen gangbaren Ausweg zeigen sollen. Nun hätten die EU-Richter Awen und Fridman ohne jedes Zugeständnis vom Haken gelassen. "Was für ein Signal sendet das Gericht an Putin, dessen Freunde, die russischen Oligarchen?"

Die Entscheidung des EU-Gerichts bedeutet allerdings nicht, dass Fridman und Awen sofort von der EU-Sanktionsliste gestrichen werden müssen. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Zum anderen hat der Rat der EU bereits neue Sanktionsbeschlüsse gegen die beiden Männer erlassen, die zunächst nicht von dem Urteil betroffen sind.

Vor knapp drei Wochen hatte das EU-Gericht bereits geurteilt, dass der Ex-Formel-1-Rennfahrer Nikita Masepin nicht hätte sanktioniert werden dürfen. Begründet wurde dies damit, dass die familiäre Beziehung zu seinem Vater - einem Geschäftsmann mit angeblich enger Freundschaft zum russischen Präsidenten Wladimir Putin - nicht genüge, um anzunehmen, dass er durch gemeinsame Interessen mit ihm verbunden sei.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Ähnlich argumentierten die Richter, als sie im vergangenen Jahr die Sanktionen gegen die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, kippten. Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen zu verhängen. Viele andere Sanktionierte sind unterdessen mit ihren Klagen vorläufig gescheitert, darunter der ehemalige Besitzer des FC Chelsea, Roman Abramowitsch.

Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erließ die EU bislang gegen fast 2000 Personen und Organisationen Sanktionen. Derzeit sind mehrere Dutzend Klagen gegen die Strafmaßnahmen vor Gerichten anhängig. In jedem anhängigen Fall stehe das Gericht unter einem enormen politischen Druck, sagte Experte Winkler der dpa. "Die Richter wissen, dass ihre Entscheidung unter Umständen Wasser auf den Mühlen der Kreml-Propaganda sein wird.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.