Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚀 KI-Aktien waren im Mai die Überflieger! PRFT legte in nur 16 Tagen um +55 % zu!
Jetzt die Juni-Highflyer sichern!
Schalte jetzt die vollständige Liste frei!

ROUNDUP/Urteil: Einsatzdauer von Zeitarbeiter kann Jahre gehen

Veröffentlicht am 14.09.2022, 17:07
© Reuters.
MBGn
-

ERFURT (dpa-AFX) - Zeitarbeiter können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgericht länger als die gesetzlich vorgesehenen 18 Monate in ein Unternehmen verliehen werden. Das sei etwa bei einer tarifvertraglichen Regelung der Branche, in der der Zeitarbeiter eingesetzt wird, möglich, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg (4 AZR 83/21). Das BAG bezog sich bei seiner Entscheidung auf einen Passus im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Geklagt hat ein Zeitarbeiter, der über einen längeren Zeitraum beim Autohersteller Mercedes-Benz (ETR:MBGn) eingesetzt war. Der Kläger vertrat die Auffassung, wegen Überschreitens der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten sei zwischen ihm und dem Unternehmen ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Mit seiner Klage hatte er keinen Erfolg in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz.

Nach dem regionalen Metall-Tarifvertrag für Zeitarbeit von Mai 2017 darf der Einsatz von Zeitarbeitern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eine Höchstdauer von 48 Monaten nicht überschreiten. Der Kläger war für knapp 24 Monate als Produktionshelfer im Einsatz.

Eine verlängerte Höchstverleihdauer per Tarifvertrag sei unabhängig von der Tarifgebundenheit des überlassenen Arbeitnehmers und dessen Arbeitgebers, der Zeitarbeitsfirma, möglich, so das Bundesarbeitsgericht. Der Produktionshelfer gehört keiner Gewerkschaft an.

"Die vereinbarte Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten hält sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungsbefugnis", erklärte das Bundesarbeitsgericht. Die gesetzliche Regelung sei EU- und verfassungskonform.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.