Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!
Jetzt Aktien finden

Unternehmen beklagen Bürokratie durch Datenschutzverordnung

Veröffentlicht am 27.02.2024, 13:23
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Die Unternehmen in Deutschland sehen sich durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unangemessen stark belastet. Das seit Mai 2018 geltende Regelwerk bleibe auch nach sechs Jahren einer der größten Bürokratietreiber für deutsche Betriebe, lautet das Ergebnis einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter 4 900 Unternehmen aus nahezu allen Branchen.

Kleinere Unternehmen fühlen sich demnach stark ausgebremst. In der Umfrage erklärten 24 Prozent der Firmen mit bis zu 19 Beschäftigten, der durch die DSGVO verursachte Aufwand sei "extrem". 51 Prozent sagten, der Aufwand sei "hoch". 20 Prozent sagten, der Aufwand sei "verhältnismäßig". Nur fünf Prozent sagten, der Aufwand sei gering. Quer über alle Betriebsgrößen hinweg meinen 77 Prozent, der Aufwand sei hoch bis extrem.

DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke beklagte sich insbesondere über umfassende Dokumentationspflichten, selbst wenn das Datenschutzrisiko gering bis normal sei. Das sei unverhältnismäßig. "Sie bringen mehr Aufwand aber nicht mehr Datenschutz." Das Gesetz lasse ausdrücklich Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen zu. "Das sollte allerdings klarer formuliert werden, damit es in der Praxis auch genutzt werden kann."

Oft sei die Rechtslage für die Betriebe nicht klar, etwa bei der Verwendung der Bürosoftware "Microsoft (NASDAQ:MSFT) 365". Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten der Länder habe beschlossen, dass die Benutzung der Software- und Cloudlösung nur unter ganz engen Bedingungen datenschutzkonform sei. "Das hat zu großer Verunsicherung bei vielen Unternehmen geführt und zu großen Irritationen."

In der Umfrage sagten 59 Prozent der befragten Unternehmen, die gesetzlichen Regelungen zur Datenökonomie seien nicht mehr überschaubar. 49 Prozent beklagen sich über Rechtsunsicherheiten, weil die Ansichten der Datenschutzbehörden nicht einheitlich seien. Lediglich fünf Prozent erklären, es gebe keine Rechtssicherheit,

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Wernicke wies darauf hin, dass in der DSGVO eine Bewertung der Datenschutzregeln vorgeschrieben sei, die im zweiten Quartal dieses Jahres erfolgen soll. Der DIHK-Vertreter sprach sich dabei für eine Änderung der Verordnung aus, um die Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und Schlüsselbegriffe wie einen möglichen Schadenersatz klar zu definieren. So sei bislang unklar, ob ein Schaden schon dann entstanden sei, wenn personenbezogene Daten durch einen Cyberangriff in fremde Hände gekommen seien.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.