Insider-Daten freischalten: Bis zu 50% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Wirecard-Manager wusste nichts von Drittpartnergeschäft

Veröffentlicht am 08.11.2023, 15:35
Aktualisiert 08.11.2023, 15:45
©  Reuters
DE40
-
WDIG
-

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Münchner Wirecard-Prozess hat ein früherer Manager des 2020 kollabierten Skandalkonzerns der Anklage zumindest mittelbar Stoff für ihre Vorwürfe gegen Ex-Vorstandschef Markus Braun geliefert. Die Richter befragten den 44-Jährigen am Mittwoch zu drei "Drittpartnerfirmen", über die eine Wirecard-Betrügerbande unter Beteiligung Brauns Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben soll. "Nein", antwortete der ehemalige Vertriebsmann mehrfach auf Fragen, ob ihm Geschäftsbeziehungen zu diesen drei "TPA-Partnern" bekannt gewesen seien.

Wirecard (ETR:WDIG) wickelte als Zahlungsdienstleister an der Schnittstelle zwischen Einzelhandel und Finanzwesen Kreditkartenzahlungen ab. Die drei Drittpartnerfirmen Payeasy, Senjo und Al Alam übernahmen laut Ex-Vorstandschef Braun diese Dienstleistung auf Vermittlung von Wirecard in Ländern, in denen der frühere Dax -Konzern selbst keine eigenen Lizenzen hatte.

So fragte der Vorsitzende Richter Markus Födisch den Zeugen, ob der Wirecard-Vertrieb jemals Kunden an diese drei Drittpartner vermittelt habe. "Nein", antwortete der 44-Jährige. "Wussten Sie, wer da zuständig war?" "Nein." "Kannten Sie irgendwelche Stellen, die sich mit dem TPA-Geschäft beschäftigt haben?" "Nein."

Der heute als selbstständiger Berater arbeitende Zeuge brachte jedoch keinerlei direkte Anschuldigungen gegen Braun oder einen der beiden Mitangeklagten vor - und betonte auch, dass er damals nicht misstrauisch geworden sei: "Den Schluss, den man heute vielleicht ziehen könnte, würde, den habe ich nicht gezogen."

Laut Anklage existierte das TPA-Geschäft nicht. Der seit über drei Jahren in Untersuchungshaft sitzende Braun hingegen betont seit Prozessbeginn, das TPA-Geschäft sei echt gewesen, Erträge in Milliardenhöhe jedoch von den wahren Tätern abgezweigt worden.

Der österreichische Manager und seine Verteidiger beschuldigen ihrerseits den mitangeklagten Kronzeugen Oliver Bellenhaus. Einen Beweis in die eine oder andere Richtung hat der Prozess nach 11 Monaten und 77 Verhandlungstagen nicht ans Tageslicht befördert.

Im größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte sind Braun, Bellenhaus und der frühere Wirecard-Chefbuchhalter wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Laut Anklage sollen sie seit 2015 die Wirecard-Bilanzen gefälscht und kreditgebende Banken um 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.