BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem gescheiterten Bund-Länder-Kompromiss pocht die Versicherungswirtschaft weiter auf Entlastungen durch den Gesetzgeber bei den Bewertungsreserven. 'Keine Neuregelung bedeutet für 95 Prozent der Versicherten keine gute Lösung', bekräftigte der Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg von Fürstenwerth, am Dienstag in Berlin. Für die große Mehrheit der Kunden sinke ohne eine Lösung die laufende Verzinsung.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wollte am Abend das weitere Vorgehen beraten. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hatte nach der gescheiterten Einigung vorgeschlagen, die geplanten Erleichterungen für Lebensversicherer vorerst weiter zu prüfen und eine Neuregelung zunächst aufzuschieben.
Der Umgang mit den milliardenschweren Bewertungsreserven soll dazu aus dem bisherigen Gesetzespaket herausgelöst werden. Bisher war vorgesehen, dass Versicherer einen kleineren Teil ihrer stillen Reserven auf festverzinsliche Anlagen an Kunden ausschütten müssen. Die rot-grün geführten Länder hatten diese Pläne gestoppt. Bis zur Bundestagswahl im Herbst wird aber keine Lösung erwartet.
'Lebensversicherer sind in der anhaltenden Niedrigzinsphase weiterhin gezwungen, hohe Sonderausschüttungen zugunsten weniger Kunden zu leisten', sagte GDV-Manager von Fürstenwerth der dpa. Das senke die Überschüsse, dafür bezahlen müssten künftig die übrigen 95 Prozent der Lebensversicherungskunden. 'Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass eine faire Neuregelung für alle Versicherten mit Härtefallregeln für die jetzt ausscheidenden Verträge möglich ist.'
Der Vermittlungsausschuss sollte am Dienstagabend zumindest für die unstrittigen Teile des sogenannten Sepa-Gesetzes den Weg frei machen. Das betrifft die Umsetzung der EU-Regeln für Banküberweisungen in Europa sowie des sogenannten Unisex-Urteils zu einheitlichen Versicherungstarifen für Männer und Frauen.
Bund und Länder wollten zudem ihren monatelangen Streit über das Melderecht endgültig beilegen. Dem Vermittlungsausschuss lagen die modifizierten Gesetzespläne vor, auf die sich beide Seiten zuvor verständigt hatten. Meldeämter dürfen demnach Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn Betroffene dem ausdrücklich zustimmen.
Schließlich soll das Vermittlungsverfahren von Bund und Ländern zu 'Streubesitzdividenden' beendet werden. Der Kompromiss bedeutet für deutsche Unternehmen Mehrbelastungen aus der Besteuerung von Dividenden für minimale Firmenbeteiligungen. Eine Arbeitsgruppe hatte vorgeschlagen, dass von März 2013 an in- und ausländische Aktionäre bei der Kapitalertragsteuer aus 'Streubesitz' bei Beteiligungen von weniger als zehn Prozent gleich behandelt werden sollen. Für Altfälle soll es gemäß einem EuGH-Urteil Milliarden-Erstattungen an ausländische Firmenaktionäre geben./sl/DP/he
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wollte am Abend das weitere Vorgehen beraten. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hatte nach der gescheiterten Einigung vorgeschlagen, die geplanten Erleichterungen für Lebensversicherer vorerst weiter zu prüfen und eine Neuregelung zunächst aufzuschieben.
Der Umgang mit den milliardenschweren Bewertungsreserven soll dazu aus dem bisherigen Gesetzespaket herausgelöst werden. Bisher war vorgesehen, dass Versicherer einen kleineren Teil ihrer stillen Reserven auf festverzinsliche Anlagen an Kunden ausschütten müssen. Die rot-grün geführten Länder hatten diese Pläne gestoppt. Bis zur Bundestagswahl im Herbst wird aber keine Lösung erwartet.
'Lebensversicherer sind in der anhaltenden Niedrigzinsphase weiterhin gezwungen, hohe Sonderausschüttungen zugunsten weniger Kunden zu leisten', sagte GDV-Manager von Fürstenwerth der dpa. Das senke die Überschüsse, dafür bezahlen müssten künftig die übrigen 95 Prozent der Lebensversicherungskunden. 'Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass eine faire Neuregelung für alle Versicherten mit Härtefallregeln für die jetzt ausscheidenden Verträge möglich ist.'
Der Vermittlungsausschuss sollte am Dienstagabend zumindest für die unstrittigen Teile des sogenannten Sepa-Gesetzes den Weg frei machen. Das betrifft die Umsetzung der EU-Regeln für Banküberweisungen in Europa sowie des sogenannten Unisex-Urteils zu einheitlichen Versicherungstarifen für Männer und Frauen.
Bund und Länder wollten zudem ihren monatelangen Streit über das Melderecht endgültig beilegen. Dem Vermittlungsausschuss lagen die modifizierten Gesetzespläne vor, auf die sich beide Seiten zuvor verständigt hatten. Meldeämter dürfen demnach Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn Betroffene dem ausdrücklich zustimmen.
Schließlich soll das Vermittlungsverfahren von Bund und Ländern zu 'Streubesitzdividenden' beendet werden. Der Kompromiss bedeutet für deutsche Unternehmen Mehrbelastungen aus der Besteuerung von Dividenden für minimale Firmenbeteiligungen. Eine Arbeitsgruppe hatte vorgeschlagen, dass von März 2013 an in- und ausländische Aktionäre bei der Kapitalertragsteuer aus 'Streubesitz' bei Beteiligungen von weniger als zehn Prozent gleich behandelt werden sollen. Für Altfälle soll es gemäß einem EuGH-Urteil Milliarden-Erstattungen an ausländische Firmenaktionäre geben./sl/DP/he