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HBM verzichtet auf Nennwertreduktion – Ausschüttung unverändert

Veröffentlicht am 13.06.2018, 07:53
© Reuters.  HBM verzichtet auf Nennwertreduktion – Ausschüttung unverändert
HBMN
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Zug (awp) - Die Beteiligungsgesellschaft HBM Healthcare Investments (SIX:HBMN) (HBM) verzichtet auf die geplante Nennwertreduktion von 30 Franken je Aktie. Statt dessen soll eine einfache Nennwertreduktion von 1,50 Fr. je Aktie mit Barauszahlung für die Aktionäre erfolgen. Der Verwaltungsrat begründet seinen Entschluss mit dem Entschluss des Ständerats zur Steuervorlage 17. Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2017/18 bleibt unverändert.

Ursprünglich hatte die HBM die Herabsetzung des Nennwerts um 30 Franken je Aktie unter Zuweisung an die Kapitalreserve mit einer anschliessenden Barauszahlung von 1,50 Fr. aus der neu geäufneten Kapitalreserve durchführen wollen. Der Verwaltungsrat hat nun das entsprechende Traktandum in der Einladung zur Generalversammlung vom 25. Juni abgeändert.

Die für das Geschäftsjahr 2017/2018 beantragte Barausschüttung bleibt damit aber unverändert bei insgesamt 7 Fr. je Aktie. Bei Zustimmung werden 5,50 Fr. verrechnungssteuerfrei aus der vorhandenen Kapitalreserve nach der Generalversammlung ausbezahlt, weitere 1,50 Fr. sollen nach Ablauf der gesetzlichen Fristen verrechnungssteuerfrei als Nennwertrückzahlung ausbezahlt werden, voraussichtlich per 21. September 2018.

Der neue Beschluss des Verwaltungsrat habe den Zweck, das verrechnungssteuerfrei ausschüttbare Substrat der Gesellschaft optimal zu wahren, so der HBM-Verwaltungsrat. Dies aufgrund der Entwicklung in der laufenden Debatte zur Steuervorlage 17 zur Einführung einer möglichen Rückzahlungsregel bei Ausschüttungen aus der Kapitalreserve und der "derzeit damit verbundenen Rechtsunsicherheit".

tp/cf

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Ein Beitrag von awp Finanznachrichten

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