FRANKFURT (dpa-AFX) - Juristische Schlappe für den Konsumgüterhersteller Procter & Gamble (NYSE:PG) (FSE:PRG): Das Frankfurter Landgericht hat der Firma einen Werbespruch auf seinem "Lenor"-Weichspüler wegen irreführender Angaben untersagt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat damit erfolgreich auf die Unterlassung des Hinweises "+30% mehr Wäschen pro Liter" geklagt, der im vergangenen Jahr als Aufkleber auf Flaschen des "Lenor Superkonzentrats" prangte.
Die Aussage sei zwar objektiv richtig gewesen, erklärten die Verbraucherschützer am Montag. Allerdings habe P&G die bisherige Größe der Verpackung reduziert, so dass pro Flasche nur etwa 10 Prozent mehr Wäscheladungen erreicht würden. Gleichzeitig sei das neue Produkt deutlich teurer. Die Verbraucherzentrale warf dem Unternehmen "Zahlentrickserei" vor. Der beanstandete Aufkleber gehöre zu einer im vergangenen Jahr beendeten Kampagne und werde nicht mehr eingesetzt, erklärte eine Unternehmenssprecherin.