Ob nun in den hintersten Ecken Asiens, im tiefsten Afrika, hier in Europa oder auf dem amerikanischen Kontinent – nahezu überall auf der Welt können wir uns – mit mal mehr, mal weniger Aufwand – eine eiskalte Coke (NASDAQ:CCEP) genehmigen. So lässt sich das koffeinhaltige Erfrischungsgetränk heute zu den wohl bekanntesten und am weitesten verbreiteten Produkten überhaupt zählen, hat sich das im Jahr 1886 vom US-amerikanischen Drogist Asa Griggs Candler ins Leben gerufene Unternehmen The Coca-Cola Company (NYSE:KO) im vergangenen Jahrhundert doch zu einen multimilliardenschweren Global Player gemausert. Und jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie gehen in eine Filiale des deutschen Einzelhandelsriesen Edeka – und Sie finden keine Coca-Cola. Unvorstellbar? Nun ja, nicht unbedingt: Nachdem Edeka Coca-Cola zuletzt Preistreiberei vorgeworfen hatte und neuerliche Preiserhöhungen nicht hinnehmen wollte, hatte der US-Konzern einen Lieferstopp angekündigt respektive diesen bereits zu Teilen initiiert. Dies wollte Deutschlands größter Lebensmittelhändler natürlich nicht ohne Weiteres hinnehmen und zog vor das Hamburger Landgericht – und bekam (vorerst) Recht. Doch durch ist die Geschichte wohl noch nicht, ließ Coca-Cola Deutschland doch vermelden, dass die Entscheidung seitens des Gerichtes ohne jegliche Anhörungen gefällt worden sei, weshalb auch Argumente der Beklagtenseite „nicht einfließen konnten“. Entsprechend habe man bereits Widerspruch eingelegt.
Gericht: Coca-Cola handelt kartellrechtswidrig
Begründet wird dies seitens Coca-Cola damit, dass man seine Abnehmer rechtzeitig über die anstehende Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt habe. Zudem liege die Preissteigerung nicht nur deutlich unter der hierzulande derzeit vorherrschenden Inflation im Nahrungsmittelsektor, sondern auch unter der Preisentwicklung vieler anderer Unternehmen der Branche. Das Hamburger Landgericht ist jedoch der Ansicht, dass die geforderte Preiserhöhung – wahrscheinlich – unangemessen sei. Coca-Cola nutze mit der durch einen Lieferstopp forcierten Preissteigerung seine monopolistische Marktstellung aus und handle somit kartellrechtswidrig. Entsprechend entschied das Gericht, dass der US-Konzern Edeka auch weiterhin zu den vereinbarten Konditionen beliefern muss. Nach Informationen der Supermarktkette wurde erst im Januar dieses Jahres ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen.
Einigung in Sicht
Beide Seiten ließen verlauten, dass man gesprächsbereit sei. So ist aus dem Hause Edeka zu vernehmen, dass man natürlich bestrebt sei, „eine Einigung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden zu erzielen“. Jedoch sei es gerade in Zeiten massiver Inflationsraten „ein wichtiges Anliegen von Edeka, die privaten Haushalte zu entlasten“, weshalb man auch bereits seit einigen Monaten „harte Verhandlungen“ mit diversen weiteren Unternehmen führe. Wenngleich Coca-Cola das Urteil nicht ohne Weiteres akzeptieren will, teilte auch der Dow-Konzern mit, dass man „auf einen zügigen und konstruktiven Fortgang der Gespräche und auf Verhandlungsbereitschaft bei Edeka“ hoffe. Es ist also davon auszugehen, dass sich die Unternehmen zeitnah einigen dürften – kompromissbereit müssen hierbei aber wohl beide sein.
„Markenbotschafter“ Warren Buffett?
Und nun zur Coca-Cola Aktie, die zum Zeitpunkt der Publikation dieses Artikels bei knapp $62.50 notiert und somit seit Jahresbeginn rund 8% im Plus steht. Wussten Sie, dass Warren Buffetts Investmentgesellschaft Berkshire Hathaway (NYSE:BRKa) mit 400 000 Aktien und somit rund 9% der größte Anteilseigner des Getränkeproduzenten ist? Und, dass der Anlege-Großmeister diese Anteile im Wert von heute rund $25.16 Milliarden bereits im Jahr 1987 erworben hat? Und zwar für insgesamt $1.3 Milliarden? Buffett hat in 35 Jahren weder Aktien abgestoßen noch welche zugekauft. Wir hatten über seine spezifische Anlagestrategie und die Aufgliederung des Berkshire Hathaway-Portfolios jüngst auch in einem Trading Room-Artikel und ergänzend zu diesem in einem Youtube-Video berichtet.
Die „Beziehung“ zwischen Buffett und Coca-Cola geht aber noch weiter zurück – und deutlich über den Investment-Rahmen hinaus. So verdiente der junge Buffett seine ersten Kreuzer als Cola-Verkäufer auf der Straße. Eigenen Aussagen zufolge trinkt der 92-Jährige auch regelmäßig Coke, in einem Interview mit dem Magazin Fortune sagte er gar: „Ich bin zu einem Viertel Coca-Cola. Wenn ich am Tag 2700 Kalorien zu mir nehme, sind ein Viertel davon Coca-Cola. Ich trinke jeden Tag mindestens fünf Flaschen davon“. Ob Buffett nun im Alter von über 90 Jahren tatsächlich diese Mengen der extrem zuckerhaltigen Limonade zu sich nimmt, oder ob er mit diesen Aussagen lediglich die Werbetrommel rühren wollte, können wir natürlich nicht abschließend klären. Letztlich lässt Buffett aber kaum eine Gelegenheit aus, seine „Lieblingsaktie“ zu bewerben, steht doch in der Regel bei allen Pressekonferenzen und Interviewterminen mit Buffett-Beteiligung stets eine Cola-Flasche im Blickfeld der Zuschauer.
Unsere Analyse
Abschließend möchten wir mit Ihnen gemeinsam noch einen Blick auf unsere jüngste Analyse des Coca-Cola-Wertpapiers werfen, welches als Mitglied des Dow Jones Industrial Average natürlich auch ein fixer Bestandteil unseres DOW30-Aktienpakets ist.
Wir gehen primär davon aus, dass die Coca-Cola-Aktie den Boden ihrer langwierigen Korrektur bereits gesehen hat. Imminent rechnen wir demnach mit weiteren Anstiegen, die den Kurs über den Widerstand bei $67.20 befördern sollten. Daran anknüpfend erwarten wir eine Gegenbewegung, die das Wertpapier in Form der weißen Welle (4) abarbeiten dürfte, ehe sie mit der ebenfalls weißen (5) die übergeordnete Welle [iii] in Dunkelgrün komplettieren sollte.
Alternativ liegt es jedoch weiter absolut im Rahmen des Möglichen, dass der Kurs doch nochmals unter die Unterstützungslinie bei $57.50 abverkauft und ein neues Tief ausbaut. Für unsere Abonnenten haben wir selbstverständlich sowohl Zielzonen für die skizzierten Wellen, als auch Wahrscheinlichkeitsangaben für die beiden Szenarien auf den Chart gebracht.
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