Die Europäische Union hat bestätigt, dass sie die Äquivalenz der Schweizer Börse zum 31. Dezember aberkennen wird. Die Gespräche sind noch nicht beendet: Der Schweizerische Bundesrat dürfte ein formales Statement abgeben, während der Präsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Leiter Eidgenössischen Departement des Innern, Alain Berset, planen, die Angelegenheit mit dem Präsidenten der EU-Kommission, Jean-Claude Junker, zu besprechen. Ein jüngstes Schreiben von der EU listet mögliche Sanktionen gegen die Schweiz auf. Aktuell gehen wir davon aus, dass die Schweizer Aktien Volatilität erfahren werden, obwohl 30 % des Handelsvolumens der Schweizer Aktien an EU-Plattformen durchgeführt wird.
Die EU schätzt, dass die doppelt gelisteten Aktien aus der Schweiz wesentlich in der EU gehandelt werden, was eine Einhaltung der EU-Vorschriften erfordert. Die australischen, Hongkonger und US-Aktien werden weniger gehandelt, weshalb keine weitere Regulierung erforderlich ist. Eine institutionelle Vereinbarung, die dem Europäischen Gerichtshof die Judikative zusprechen würde, würde Streitigkeiten aufwändiger machen und die Schweizer Regeln gefährden. Die Schweizer Regierung hat ein Verbot der Schweizer Aktien an EU-Börsen zugelassen, was von der Schweizerischen Bankervereinigung und der Förderation multinationaler Unternehmen unterstützt wurde. Der EUR/CHF handelt aktuell um 1,1336 und nähert sich dem Bereich um 1,1350.