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Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in: a) Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, die ihren Sitz in den Emerging Markets haben oder die den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in den Emerging Markets ausüben; b) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 Bst. c und d, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens oder Teilen davon anlegen;
Name | Titel | Seit | Bis |
---|---|---|---|
Not Disclosed | - | 2004 | Aktuell |
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