Versuchen Sie es noch einmal mit einem anderen Suchbegriff
Das Sondervermögen strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben: - Wertpapiere gemäß § 47 InvG, - Geldmarktinstrumente gemäß § 48 InvG, - Bankguthaben gemäß § 49 InvG, - Anteile an Investmentvermögen gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 7 InvG, - Derivate gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 3 InvG, - Sonstige Anlageinstrumente gemäß § 52 InvG - Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann.
Name | Titel | Seit | Bis |
---|---|---|---|
Not Disclosed | - | 2008 | Aktuell |
Sind Sie sicher, dass Sie %USER_NAME% sperren möchten?
Dadurch werden Sie und %USER_NAME% nicht mehr in der Lage sein, Beiträge des jeweils anderen auf Investing.com zu sehen.
%USER_NAME% wurde erfolgreich zu Ihrer Sperrliste hinzugefügt.
Da Sie diese Person entsperrt haben, müssen Sie 48 Stunden warten, bevor Sie sie wieder sperren können.
Sagen Sie uns Ihre Meinung zu diesem Kommentar
Vielen Dank!
Ihre Meldung wurde zur Überprüfung an unsere Moderatoren geschickt