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EU beschließt Beschäftigungsgarantie für junge Menschen

Veröffentlicht am 28.02.2013, 16:18
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Junge Menschen in Europa sollen möglichst schnell in Job oder Ausbildung kommen. Das haben die Arbeits- und Sozialminister der EU-Staaten am Donnerstag bei ihrem Treffen in Brüssel beschlossen. Männer oder Frauen unter 25 Jahren sollen demnach höchstens vier Monate unbeschäftigt bleiben. Dazu sollen die Staaten mit der Wirtschaft zusammenarbeiten. Sechs Milliarden Euro aus EU-Töpfen stehen für die Programme in den nächsten sieben Jahren bereit.

Der Beschluss ist zwar lediglich eine Empfehlung an die nationalen Regierungen. Die EU-Kommission wird die Umsetzung aber regelmäßig überprüfen. In Spanien und Griechenland ist jeder zweite junge Mensch ohne Arbeit - in der Statistik tauchen allerdings Studenten oder Auszubildende nicht auf, das treibt den Wert weiter hoch.

'In der EU sind 7,5 Millionen junge Menschen nicht in Beschäftigung, Erziehung oder Ausbildung', sagte die irische Sozialministerin Joan Burton. 'Die EU schätzt, dass die Kosten dafür ungefähr 1,2 Prozent der Wirtschaftsleistung entsprechen oder 150 Milliarden Euro pro Jahr.' Irland führt derzeit den Vorsitz der EU-Staaten.

EU-Sozialkommissar Laszlo Andor, der die Pläne entwickelt hatte, mahnte eine rasche Umsetzung des Beschlusses an. 'Investitionen in Jugendgarantie-Programme sind dringende Ausgaben, um schlimmere soziale und wirtschaftliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden.'

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) lobte die Jugendgarantie als 'ganz wichtiges Signal für die Jugend'. In Deutschland sei Jugendarbeitslosigkeit aber kein besonderes Problem. 'Wir suchen händeringend junge Menschen, die die offen stehenden Ausbildungsplätze und zum Teil auch Arbeitsplätze füllen', sagte von der Leyen.

Zugleich gebe es 'junge Menschen in Teilen Europas, die suchen händeringend Ausbildung und Arbeit.' Die Freizügigkeit innerhalb Europas können helfen, Bewerber und Arbeitgeber auch über Grenzen hinweg zusammenzubringen./hrz/DP/jkr

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