Frankfurt (Reuters) - Die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) hat Ärger mit der Finanzaufsicht BaFin.
Die Behörde wirft dem Finanzinvestor einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vor, wie die DBAG am Freitag mitteilte. Der Streit hat auch Auswirkungen auf die Prognose: Das Konzernergebnis der DBAG im laufenden Geschäftsjahr 2017/18 (per 30. September) dürfte um mehr als 20 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt von 43 Millionen Euro liegen. Bislang prognostiziert die DBAG statt dem "deutlichen" Rückgang nur ein "moderates" Minus um zehn bis 20 Prozent. Die Aktie geriet daraufhin unter Druck und war mit einem Minus von zwei Prozent einer der größten Verlierer im Kleinwerteindex SDAX
In dem Streit geht es darum, zu welchem Zeitpunkt erfolgsabhängige Gewinnbeteiligungen (Carried Interest) des Portfolio-Managements bilanziert werden müssen. Das Investmentteam erhält eine Erfolgsbeteiligung, wenn ein Fonds eine bestimmte Mindestrendite erzielt. Üblicherweise haben die Fonds eine Laufzeit von zehn Jahren. Das Geschäft der DBAG ist schwankungsanfällig und hängt stark davon ab, wie viele Firmen in einem Jahr ge- und verkauft werden.
Die DBAG ist der Auffassung, dass die Erfolgsbeteiligung erst bilanziert werden muss, wenn das Erreichen der Mindestrendite hinreichend wahrscheinlich ist, wie ein Firmensprecher erläuterte. Die BaFin fordere dagegen, dass die Erfolgsbeteiligung permanent bilanziert werde. Der Konzernabschluss für 2014/15 ist nach Auffassung der Behörde daher fehlerhaft, das Ergebnis aus dem Beteiligungsgeschäft in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2014/15 sei um 14,6 Millionen Euro zu niedrig ausgewiesen worden. Auch auf das laufende Geschäftsjahr hat der Streit Auswirkungen: Das Ergebnis 2017/18 würde durch die Bilanzierung der Gewinnbeteiligung mit rund zwölf Millionen Euro belastet, erklärte die DBAG.
Ein Bußgeld droht der DBAG nicht. Die BaFin besteht lediglich auf eine Veröffentlichung des Fehlers und die Information des Marktes.