Der Black Friday beginnt jetzt! Holen Sie sich 60% RABATT auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Bafin wirft Finanzinvestor DBAG Verstoß gegen Bilanzregeln vor

Veröffentlicht am 22.06.2018, 12:33
© Reuters. The logo of Germany's Federal Financial Supervisory Authority BaFin is pictured in Bonn
SDAXI
-

Frankfurt (Reuters) - Die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) hat Ärger mit der Finanzaufsicht BaFin.

Die Behörde wirft dem Finanzinvestor einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vor, wie die DBAG am Freitag mitteilte. Der Streit hat auch Auswirkungen auf die Prognose: Das Konzernergebnis der DBAG im laufenden Geschäftsjahr 2017/18 (per 30. September) dürfte um mehr als 20 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt von 43 Millionen Euro liegen. Bislang prognostiziert die DBAG statt dem "deutlichen" Rückgang nur ein "moderates" Minus um zehn bis 20 Prozent. Die Aktie geriet daraufhin unter Druck und war mit einem Minus von zwei Prozent einer der größten Verlierer im Kleinwerteindex SDAX

© Reuters. The logo of Germany's Federal Financial Supervisory Authority BaFin is pictured in Bonn

In dem Streit geht es darum, zu welchem Zeitpunkt erfolgsabhängige Gewinnbeteiligungen (Carried Interest) des Portfolio-Managements bilanziert werden müssen. Das Investmentteam erhält eine Erfolgsbeteiligung, wenn ein Fonds eine bestimmte Mindestrendite erzielt. Üblicherweise haben die Fonds eine Laufzeit von zehn Jahren. Das Geschäft der DBAG ist schwankungsanfällig und hängt stark davon ab, wie viele Firmen in einem Jahr ge- und verkauft werden.

Die DBAG ist der Auffassung, dass die Erfolgsbeteiligung erst bilanziert werden muss, wenn das Erreichen der Mindestrendite hinreichend wahrscheinlich ist, wie ein Firmensprecher erläuterte. Die BaFin fordere dagegen, dass die Erfolgsbeteiligung permanent bilanziert werde. Der Konzernabschluss für 2014/15 ist nach Auffassung der Behörde daher fehlerhaft, das Ergebnis aus dem Beteiligungsgeschäft in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2014/15 sei um 14,6 Millionen Euro zu niedrig ausgewiesen worden. Auch auf das laufende Geschäftsjahr hat der Streit Auswirkungen: Das Ergebnis 2017/18 würde durch die Bilanzierung der Gewinnbeteiligung mit rund zwölf Millionen Euro belastet, erklärte die DBAG.

Ein Bußgeld droht der DBAG nicht. Die BaFin besteht lediglich auf eine Veröffentlichung des Fehlers und die Information des Marktes.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.