RENK AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RENK AG
09.12.2013 14:12
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH, Stuttgart,
Deutschland (die 'Mitteilende') hat uns am 4. Dezember 2013 gemäß § 27a
Abs. 1 Satz 1 WpHG in Bezug auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs.
1 WpHG vom gleichen Tag Folgendes mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen
der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von
Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden
zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
09.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RENK AG
Gögginger Str. 73
86159 Augsburg
Deutschland
Internet: www.renk.eu
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Deutschland (die 'Mitteilende') hat uns am 4. Dezember 2013 gemäß § 27a
Abs. 1 Satz 1 WpHG in Bezug auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs.
1 WpHG vom gleichen Tag Folgendes mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen
der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von
Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden
zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
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