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DGAP-Adhoc: Porsche Automobil Holding SE: New York State Supreme Court lehnt Klageabweisungsantrag hinsichtlich der US-Klagen von Hedgefonds gegen Porsche SE ab (deutsch)

Veröffentlicht am 09.08.2012, 00:11
Aktualisiert 09.08.2012, 00:12
Porsche Automobil Holding SE: New York State Supreme Court lehnt Klageabweisungsantrag hinsichtlich der US-Klagen von Hedgefonds gegen Porsche SE ab

Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache

09.08.2012 00:10

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Der New York State Supreme Court hat den Antrag der Porsche Automobil

Holding SE (Porsche SE) auf Klageabweisung im Vorverfahren in den von 26

Hedgefonds angestrengten Verfahren abgewiesen. Die 26 Kläger hatten Porsche

SE Betrug und ungerechtfertigte Bereicherung (fraud and unjust enrichment)

im Zusammenhang mit den Transaktionen der Porsche SE mit Volkswagen-Aktien

in 2008 vorgeworfen. Die Hedgefonds haben insgesamt einen Schaden in Höhe

von mehr als 1,4 Mrd. US-Dollar behauptet.

Die Hedgefonds hatten ihre Klagen vor dem New York State Supreme Court

erhoben, nachdem das New Yorker Bundesgericht (U.S. District Court for the

Southern District of New York) am 30. Dezember 2010 eine Klage dieser

Hedgefonds gegen die Porsche SE wegen Wertpapierbetruges (securities fraud)

abgewiesen hatte. Gegen die Entscheidung des Bundesgerichts ist weiterhin

das Berufungsverfahren anhängig.

Die Porsche SE ist weiterhin der Auffassung, dass die Klagen der Hedgefonds

tatsächlich und rechtlich unzulässig und unbegründet sind. Entsprechend den

in Verfahren vor dem New York State Supreme Court geltenden prozessualen

Regelungen war das Gericht verpflichtet, die in den Klagen vorgetragenen

Behauptungen der Hedgefonds als wahr zu unterstellen, ohne dass damit eine

Entscheidung über die Begründetheit der Klagen getroffen wurde. Die Porsche

SE bleibt zudem weiterhin bei ihrer Auffassung, dass der New York Supreme

Court nicht das zuständige Gericht für die Beurteilung der angeblichen

Ansprüche der Hedgefonds ist und deren Ansprüche in Deutschland gehört

werden sollen, wo einige dieser Fonds bereits gegen die Porsche SE klagen.

Die Porsche SE beabsichtigt, gegen die Entscheidung des New York State

Supreme Court Rechtsmittel vor dem Berufungsgericht des New York State

Supreme Court einzulegen.

09.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Porsche Automobil Holding SE

Porscheplatz 1

70435 Stuttgart

Deutschland

Telefon: +49 (0)711 911-11000

Fax: +49 (0)711 911-11819

E-Mail: info@porsche.de

Internet: www.porsche-se.com

ISIN: DE000PAH0038

WKN: PAH003

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),

München, Stuttgart; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg,

Hannover; Terminbörse EUREX



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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