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EU-Abstimmung: Das Ende anonymer Krypto-Transaktionen

Veröffentlicht am 28.03.2022, 16:32
COIN
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Investing.com – Die Europäische Union möchte künftig noch stärker gegen Geldwäsche vorgehen und hat diesbezüglich Kryptobörsen ins Visier genommen.

Sollte das EU-Parlament den ausgearbeiteten Gesetzesentwurf durchwinken, kommt auf Kryptobörsen wie Coinbase (NASDAQ:COIN) und Co. ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand zu.

Das Gesetz fordert, dass sowohl der Sender, als auch der Empfänger einer Transaktion bekannt sein müssen, wie Blockworks berichtete. In der Praxis würde das bedeuten, dass der Kunde einer Kryptobörse für eine Transaktion außerhalb dieser Plattform angeben muss, wer sich hinter der Wallet-Adresse verbirgt. Um Betrugsversuchen vorzubeugen, ist die Kryptobörse verpflichtet, die angegebenen Daten auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.

Daraus würden unweigerlich zwei Dinge resultieren. Zum einen wäre eine sekundenschnelle Transaktion von digitalen Vermögenswerten nahezu unmöglich und zum anderen könnte es passieren, dass Kryptobörsen solche Transaktionen grundsätzlich verbieten, um dem Mehraufwand aus dem Weg zu gehen.

In dem Änderungsantrag 124 Abschnitt 29(2a) heißt es in dem Gesetzesentwurf:

„Bei einem Transfer von Krypto-Vermögenswerten von einer Distributed-Ledger-Adresse, die nicht mit einem Krypto-Vermögenswert-Dienstleister verbunden ist, bekannt als ’ungehostete Wallet‘, sollte der Krypto-Vermögenswert-Dienstleister des Begünstigten Informationen über den Auftraggeber und den Begünstigten einholen müssen.“

Der Chief Legal Officer von Coinbase, Paul Grewal, erklärte: „Eine weitere Bestimmung sieht beispielsweise vor, dass Börsen nicht nur personenbezogene Daten über Wallet-Nutzer sammeln müssen, die nicht ihre Kunden sind, sondern auch die Richtigkeit der Daten überprüfen müssen, bevor sie eine Überweisung von einem ihrer Kunden zulassen.“

Für Transaktionen zu einer ungehosteten Wallet, die den Betrag von 1.000 Euro übersteigen, soll sogar eine Geldwäsche-Meldung an die zuständige AML-Behörde erfolgen. Und zwar unabhängig davon, ob ein Verdacht auf Geldwäsche besteht oder nicht.

Sollte es dazu kommen, dürfte das Geschäftsfeld der zentralen Kryptobörsen erheblich beschnitten werden. Profiteure wären die dezentralen Börsen (DEX), die keinerlei regulatorischem Zwang unterworfen sind.

Von Marco Oehrl

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