APA ots news: FMA informiert mit Rundschreiben über den neuen Wertpapiervermittler
Wien (APA-ots) - Mit 1. September 2012 tritt der neu geschaffene
Wertpapiervermittler an die Stelle des
Finanzdienstleistungsassistenten. Damit wird eine wesentliche
Forderung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA, die
stets ein höheres Ausbildungsniveau von
Finanzdienstleistungsassistenten gefordert hat, umgesetzt. Im heute
veröffentlichten Rundschreiben erläutert die FMA die wesentlichen
Änderungen, die durch den Wertpapiervermittler in Kraft treten.
Derzeit sind bei der FMA rund 3.300
Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) registriert. Der
Finanzdienstleistungsassistent war bisher ein freies Gewerbe mit
geringen Berufsvoraussetzungen. Der Wertpapiervermittler (WPV) wird
zu den reglementierten Gewerben mit erhöhten Anforderungen,
insbesondere an die Aus- und Weiterbildung, zählen. WPV müssen einen
Befähigungsnachweis zum Erhalt der Gewerbeberechtigung erbringen und
in der Folge regelmäßig fachspezifische Schulungen im Ausmaß von
mindestens 40 Stunden innerhalb von drei Jahren nachweisen. Für
FDLA, die im Durchrechnungszeitraum von 1. November 2007 bis 31.
August 2012 diese Tätigkeit ausgeübt haben und die dementsprechend
im FMA-Register als Finanzdienstleistungsassistent eingetragen
waren, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Diese FDLA können bis
zur Erfüllung der höheren Ausbildungsanforderungen und dem etwaigen
Erwerb der Gewerbeberechtigung des WPV, längstens jedoch bis 31.
August 2014, noch als FDLA tätig sein.
Mit dem heute veröffentlichten Rundschreiben informiert die FMA
insbesondere über aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen bei der
Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch 'Hilfspersonen'.
Beschrieben werden unter anderem, neben den detaillierten
Übergangsvorschriften für bisherige FDLA, auch die in diesem
Zusammenhang stehenden, zu beachtenden rechtlichen Neuerungen. So
darf ein WPV künftig nur noch für maximal drei Wertpapierfirmen bzw.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig sein. Für Kreditinstitute
und Versicherungsunternehmen besteht künftig keine Möglichkeit mehr,
Wertpapiervermittler als Hilfspersonen heranzuziehen. Das
Rundschreiben erläutert weiters den verpflichtenden Eintrag in das
öffentliche Register, das von der FMA zu führen ist.
Dieses Rundschreiben ersetzt das 'Rundschreiben betreffend die
aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen bei Erbringung von
Wertpapierdienstleistungen durch vertraglich gebundene Vermittler
und Finanzdienstleistungsassistenten vom 4. Oktober 2010'.
Den Volltext des Rundschreibens finden sie auf der FMA-Website
unter http://www.ots.at/redirect/fmarundschreiben
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-5106
Tel.: +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0059 2012-08-27/11:20
Wien (APA-ots) - Mit 1. September 2012 tritt der neu geschaffene
Wertpapiervermittler an die Stelle des
Finanzdienstleistungsassistenten. Damit wird eine wesentliche
Forderung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA, die
stets ein höheres Ausbildungsniveau von
Finanzdienstleistungsassistenten gefordert hat, umgesetzt. Im heute
veröffentlichten Rundschreiben erläutert die FMA die wesentlichen
Änderungen, die durch den Wertpapiervermittler in Kraft treten.
Derzeit sind bei der FMA rund 3.300
Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) registriert. Der
Finanzdienstleistungsassistent war bisher ein freies Gewerbe mit
geringen Berufsvoraussetzungen. Der Wertpapiervermittler (WPV) wird
zu den reglementierten Gewerben mit erhöhten Anforderungen,
insbesondere an die Aus- und Weiterbildung, zählen. WPV müssen einen
Befähigungsnachweis zum Erhalt der Gewerbeberechtigung erbringen und
in der Folge regelmäßig fachspezifische Schulungen im Ausmaß von
mindestens 40 Stunden innerhalb von drei Jahren nachweisen. Für
FDLA, die im Durchrechnungszeitraum von 1. November 2007 bis 31.
August 2012 diese Tätigkeit ausgeübt haben und die dementsprechend
im FMA-Register als Finanzdienstleistungsassistent eingetragen
waren, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Diese FDLA können bis
zur Erfüllung der höheren Ausbildungsanforderungen und dem etwaigen
Erwerb der Gewerbeberechtigung des WPV, längstens jedoch bis 31.
August 2014, noch als FDLA tätig sein.
Mit dem heute veröffentlichten Rundschreiben informiert die FMA
insbesondere über aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen bei der
Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch 'Hilfspersonen'.
Beschrieben werden unter anderem, neben den detaillierten
Übergangsvorschriften für bisherige FDLA, auch die in diesem
Zusammenhang stehenden, zu beachtenden rechtlichen Neuerungen. So
darf ein WPV künftig nur noch für maximal drei Wertpapierfirmen bzw.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig sein. Für Kreditinstitute
und Versicherungsunternehmen besteht künftig keine Möglichkeit mehr,
Wertpapiervermittler als Hilfspersonen heranzuziehen. Das
Rundschreiben erläutert weiters den verpflichtenden Eintrag in das
öffentliche Register, das von der FMA zu führen ist.
Dieses Rundschreiben ersetzt das 'Rundschreiben betreffend die
aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen bei Erbringung von
Wertpapierdienstleistungen durch vertraglich gebundene Vermittler
und Finanzdienstleistungsassistenten vom 4. Oktober 2010'.
Den Volltext des Rundschreibens finden sie auf der FMA-Website
unter http://www.ots.at/redirect/fmarundschreiben
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-5106
Tel.: +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
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OTS0059 2012-08-27/11:20