HAMBURG (dpa-AFX) - Das Hamburger Finanzgericht hält die umstrittene Brennelementesteuer für verfassungswidrig. Nach dieser bundesweit ersten Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren hat das Gericht das Gesetz daher dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt, wie Sprecher Matthias Tiemann am Dienstag sagte. Nach Ansicht des Finanzgerichts hat der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz, um eine Brennelementesteuer zu erlassen, weil es sich dabei nicht um eine Verbrauchssteuer handele. Sie sei nicht darauf angelegt, auf die Konsumenten abgewälzt zu werden, sondern sie verfolge das Ziel, 'die Gewinne der Kernkraftwerksbetreiber abzuschöpfen'.
In Eilverfahren hatten die Finanzgerichte Hamburg und München bereits die Verfassungsmäßigkeit der Steuer bezweifelt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg dagegen hält das Gesetz für verfassungsgemäß. Allein beim Finanzgericht Hamburg sind eine Reihe von Klagen für verschiedene Atomkraftwerke mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,5 Milliarden Euro anhängig.
Bei der Steuer werden erstmals im Reaktor eingesetzte Brennelemente mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff besteuert. Der Bund erhoffte sich dadurch ursprünglich Einnahmen in Höhe von jährlich 2,3 Milliarden Euro. Durch die Stilllegung von acht Kernkraftwerken sinkt das Aufkommen aus der Brennelementesteuer auf etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Das Finanzgericht Hamburg gab mit seiner Entscheidung auch im Hauptsacheverfahren dem Antrag des Energiekonzerns Eon statt (Az. 4 K 270/11). Der klagende Energiekonzern hatte im Juli 2011 beim Hauptzollamt Hannover eine Steueranmeldung über rund 96 Millionen Euro abgegeben - und zugleich Rechtsmittel eingelegt. Der Bundesfinanzhof hatte den Beschluss des Gerichts im Eilverfahren aus formellen Gründen aufgehoben./ran/DP/he
In Eilverfahren hatten die Finanzgerichte Hamburg und München bereits die Verfassungsmäßigkeit der Steuer bezweifelt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg dagegen hält das Gesetz für verfassungsgemäß. Allein beim Finanzgericht Hamburg sind eine Reihe von Klagen für verschiedene Atomkraftwerke mit einem Gesamtstreitwert von rund 1,5 Milliarden Euro anhängig.
Bei der Steuer werden erstmals im Reaktor eingesetzte Brennelemente mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff besteuert. Der Bund erhoffte sich dadurch ursprünglich Einnahmen in Höhe von jährlich 2,3 Milliarden Euro. Durch die Stilllegung von acht Kernkraftwerken sinkt das Aufkommen aus der Brennelementesteuer auf etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Das Finanzgericht Hamburg gab mit seiner Entscheidung auch im Hauptsacheverfahren dem Antrag des Energiekonzerns Eon