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Ex-Verfassungsrichter verteidigen EuGH-Prüfung von Anleiheprogramm

Veröffentlicht am 09.02.2014, 11:01
Aktualisiert 09.02.2014, 11:05

BERLIN/HALLE (dpa-AFX) - Ehemalige deutsche Verfassungsrichter haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verteidigt, das umstrittene Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) genauer durchleuchten zu lassen. 'Der EuGH entscheidet normalerweise recht kompetenzfreundlich und versteht sich als Integrationsmotor für Europa', sagte der frühere Karlsruher Richter Udo di Fabio der 'Welt' (Samstag). Das höchste deutsche Gericht hoffe zugleich jedoch 'offenbar darauf, dass auch der Luxemburger Gerichtshof der EZB gewisse Grenzen zieht'.

Der Rechtsstreit um das Krisenmanagement der EZB und ihre Ankündigung, notfalls unbegrenzt Anleihen geschwächter Euroländer aufzukaufen, hatte die Finanzmärkte am Freitag kurzzeitig verunsichert. Letztlich reagierten die Anleger aber positiv darauf, dass sich die deutschen Verfassungsrichter in der Frage der Rechtmäßigkeit des sogenannten OMT-Programms nun an den EuGH wenden.

Di Fabio sagte der 'Welt', die Vorlage der strittigen Maßnahmen in Luxemburg bedeute nicht, dass das Bundesverfassungsgericht bei dem Thema nicht mehr mitentscheiden werde. Es handele sich keinesfalls um 'eine Unterwerfungsgeste' der Karlsruher Richter: 'Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht und die Pflicht zu prüfen, ob die europäischen Einrichtungen im Rahmen ihrer Kompetenzen handeln.'

Auch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch unterstützte die bevorstehende Untersuchung der EZB-Politik durch den EuGH. 'Es spricht eine Menge für die Entscheidung', sagte der Jurist der Online-Ausgabe der in Halle erscheinenden 'Mitteldeutschen Zeitung'. 'Ob europäisches Recht durch die Europäische Zentralbank verletzt worden ist, das hat der Europäische Gerichtshof zu entscheiden. Insofern klingt es sehr konsequent, was der Senat da macht', meinte Jentsch.

Rückendeckung kam auch vom designierten CDU-Spitzenkandidaten für die Europawahl im Mai und früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten David McAllister. Entscheidend sei, dass eine Aktivierung des Anleiheprogramms an scharfe Bedingungen geknüpft werde, sagte er der 'Welt'. Nun gelte es, die Entscheidung aus Luxemburg abzuwarten.

Aus Sicht des Finanzexperten Wolfgang Gerke hat die EZB ihren geldpolitischen Spielraum bereits überschritten. Dass der Fall OMT an den EuGH gehe, sei inhaltlich nachvollziehbar und erfreulich, wenn auch überraschend, sagte der Präsident des bayerischen Finanzzentrums der 'Passauer Neuen Presse' (Samstag): 'Ich könnte mir vorstellen, dass die Bundesverfassungsrichter bedacht haben, dass nach einem deutschen Urteil gegen die EZB-Anleihekäufe ohnehin noch einmal der Europäische Gerichtshof entscheiden wird. Da haben sie sich womöglich gesagt: Schieben wir den Schwarzen Peter direkt dem EuGH zu!'

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ratings der Agentur Standard & Poor's (S&P) für die Länder der Eurozone. Die Ankündigung des OMT-Programms habe stark zu einer Beruhigung der Märkte beigetragen, auch wenn es bisher nie aktiviert worden sei, schrieb S&P am Freitag in einer Mitteilung. Die Experten zeigten sich zunächst gelassen.

Man erwarte nicht, dass die EZB das Programm bis zu einer Entscheidung des EuGH aktivieren muss. Falls das Gericht zu dem Entschluss komme, dass das Programm EU-Recht widerspricht, werde man die Reaktion der EU-Politik genau beobachten. Schließlich würde dann eine der wichtigsten Waffen im Kampf gegen die Krise fehlen.

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