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ROUNDUP/Bund und Kommunen mahnen Länder: Milliardenhilfe auch weiterleiten

Veröffentlicht am 20.08.2014, 12:08
ROUNDUP/Bund und Kommunen mahnen Länder: Milliardenhilfe auch weiterleiten

BERLIN (dpa-AFX) - Kommunalverbände und die schwarz-rote Koalition haben die Länder aufgefordert, die weiteren Milliardenhilfen des Bundes ohne Abzüge an Städte und Gemeinden weiterzuleiten. Der Städtetag warnte davor, dass die Länder die zugesagten Kommunal-Entlastungen durch den Bund selbst nutzen oder Mittel kürzen könnten. Auch in dem vom schwarz-roten Kabinett am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf heißt es: "Der Bund verbindet dies mit der Erwartung, dass die Entlastung von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet wird."

Die Kommunen sollen von weiteren Milliardenlasten bei den Sozialausgaben befreit werden. Zwischen 2015 und 2017 sollen Städte und Gemeinden zunächst um je eine Milliarde Euro bei der Eingliederungshilfe für Behinderte durch den Bund entlastet werden. Langfristig sollen es jährlich fünf Milliarden Euro sein.

Da der Bund nicht einfach Geld an Kommunen überweisen darf, muss er es über die Länder tun. Unter anderem Sachsen-Anhalt und das Saarland haben laut Städtetag erklärt, das Geld nicht weiterzuleiten. Zur Begründung heißt es, nicht die Kommunen, sondern das Land komme für die Eingliederungshilfe von Behinderten auf. Andere Länder könnten Kürzungen zu Lasten der Kommunen an anderer Stelle vornehmen.

Der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Stephan Articus, kritisierte in der "Frankfurter Rundschau" (Mittwoch): "Nach dem Koalitionsvertrag sollen mit diesen Mitteln die Kommunen und nicht die Länder entlastet werden." Wenn jetzt Länder davon Millionen abzweigten, werde der Zweck der Aktion verfehlt. Ziel sei es, die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. "Daran darf nicht gerüttelt werden", sagte Articus.

Die Eingliederungshilfen für Behinderte sind ein wachsender Ausgabenblock . Wer für den Arbeitsmarkt nicht fit ist und keine wohlhabende Familie hat, bekommt Hilfe vom Sozialamt. Zwischen 2005 und Ende 2012 ist die Zahl der Empfänger nach Angaben des Finanzministeriums von 478 000 auf 680 000 geklettert, die Nettoausgaben legten von 10 Milliarden auf knapp 14 Milliarden Euro zu. Mit einer weiteren Zunahme sei auch künftig zu rechnen.

CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag zugesagt, dass der Bund die Kosten zur Hilfe für behinderte Menschen in Höhe von jährlich fünf Milliarden Euro übernimmt. Dies wird aber frühestens von 2018 an der Fall sein, da das entsprechende Bundesteilhabegesetz erst nach 2017 in Kraft tritt. Solange sollen die Kommunen zunächst jährlich eine Milliarde Euro erhalten.

Der Städtetag verlangt eine zügige weitere Entlastung noch in dieser Legislaturperiode. Die ab 2015 vorgesehene Milliarde Euro sei ein gutes Zeichen, sagte Articus der dpa: "Im nächsten Schritt wird es darauf ankommen, auch die Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro jährlich zügig auf den Weg zu bringen." Zuvor hatten auch die CDU-Politiker Antje Tillmann und Norbert Barthle an die Länder appelliert, "dass die vorgesehenen Leistungen des Bundes an die Kommunen dort auch zusätzlich und ungekürzt ankommen".kr

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