Sei dabei: Jeden Monat kopieren +750.000 Anleger die besten Aktienpicks der Profis!Gratis anmelden

EU-Gericht bestätigt Auflagen für umstrittene Insektizide

Veröffentlicht am 17.05.2018, 13:32
© Reuters. The logo of Bayer AG is pictured at the Bayer Healthcare subgroup production plant in Wuppertal
BASFN
-
BAYGN
-
SYENF
-

Brüssel/Zürich (Reuters) - Für Bienen gefährliche Insektizide der Konzerne Bayer (DE:BAYGN) und Syngenta (OTC:SYENF) unterliegen weiter Beschränkungen beim Einsatz.

Das urteilte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am Donnerstag und lehnte damit eine Klage der Chemiefirmen ab. Konkret geht es um die umstrittenen Neonicotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid. Die Kommission hatte 2013 EU-weite Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe erlassen. Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die insbesondere Bienen anziehen. Nach den Feststellungen der Kommission gefährden diese Pflanzenschutzmittel die Bienen aber.

Dagegen geben die Richter einer ähnlichen Klage von BASF (DE:BASFN) weitgehend statt und erklären die Beschränkung für den Einsatz des Pestizids Fipronil für nichtig, da sie ohne vorherige Folgenabschätzung ergangen waren.

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass aufgrund des sogenannten "Vorsorgegrundsatzes" auch vorbeugend Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, "wenn wissenschaftliche Ungewissheiten bezüglich der Existenz oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen". Die EU-Behörden müssten nicht warten, bis Risiken tatsächlich in vollem Umfang nachgewiesen seien oder nachteilige Wirkungen eintreten.

© Reuters. The logo of Bayer AG is pictured at the Bayer Healthcare subgroup production plant in Wuppertal

Eine Mehrheit der EU-Staaten hat sich vergangenen Monat dafür ausgesprochen, den Freilandeinsatz von Neonicotinoiden generell zu verbieten. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner befürwortete in einem Gastbeitrag für die "Passauer Neue Presse" ein Verbot der Insektizidklasse. "Das EU-weite Verbot ist eine gute Entscheidung für die Bienen", erklärte sie. "Neonikotinoide können sich im Boden anreichern, selbst wenn die Zuckerrübe mit der Biene nicht in Kontakt kommt, eine andere Folgefrucht oder blühende Pflanzen dazwischen können es trotzdem übertragen."

Syngenta bezeichnete das Urteil als "enttäuschend und bedauerlich". Sowohl der zum chinesischen Chemieriesen ChemChina gehörende Konzern als auch Bayer hatten bereits zuvor gewarnt, dass bei einem Verbot der Insektizide die Landwirte wieder zu älteren Pflanzenschutzmitteln greifen und Chemikalien öfter sprühen würden. Wissenschaftliche Innovation sei der einzige Weg, um ausreichend Nahrungsmittel produzieren und die Umwelt schützen zu können, erklärte Syngenta.

Gegen den Gerichtsentscheid kann innerhalb von zwei Monaten das Urteil beim Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt werden.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.