KARLSRUHE (dpa-AFX) - Dieselfahrer haben gegen Hersteller von manipulierten Dieselmotoren keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der beanstandete Motor im Auto eines anderen Autobauers verbaut ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe. Damit scheiterte ein Dieselkunde, der einen Porsche (ETR:P911_p) Macan mit einem darin verbauten Audi-Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft und daraufhin Audi verklagt hatte. Ansprüche könnten jedoch nur gegen den Fahrzeughersteller - in diesem Falle wäre dies Porsche - geltend gemacht werden, so die Vorsitzende des BGH-Dieselsenates,
Eva Menges. Denn der Autobauer stelle die Bescheinigung dafür aus, dass der Wagen den Vorgaben der EU entspreche. Damit habe der Hersteller des Motors nichts zu tun. (Az.: VIa ZR 1119/22 ).