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BGH klärt Hersteller-Haftung für Dieselmotoren in anderen Autos

Veröffentlicht am 10.07.2023, 05:49
Aktualisiert 10.07.2023, 06:15
© Reuters.
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich am Montag (10.00 Uhr) mit einer weiteren Frage zum Schadenersatz für geprellte Dieselfahrer. Diesmal muss der Diesel-Senat klären, ob Autoproduzenten einem Fahrzeugbesitzer auch dann Schadenersatz schulden, wenn einer ihrer manipulierten Motoren im Wagen eines anderen Herstellers verbaut wurde.

Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde im Jahr 2019 einen gebrauchten Porsche (ETR:P911_p) gekauft. Darin war der Motor EA897 von Audi mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verbaut gewesen. Das Auto war bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen und später ein Software-Update aufgespielt worden. Strittig ist unter den Beteiligten auch, ob das Softwareupdate vor oder nach Vertragsschluss aufgespielt wurde.

Der Kunde verklagte Audi auf Schadenersatz und hatte die erste Instanz für sich entschieden. In zweiter Instanz war er hingegen unterlegen. Ob am Montag auch ein Urteil fällt, ist noch offen. (Az.

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