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EQS-Adhoc: Telefónica Deutschland beabsichtigt Delisting, Abschluss Delisting-Vereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot von Telefónica Local Services geplant, voraussichtliche Änderung Dividendenpolitik (deutsch)

Veröffentlicht am 07.03.2024, 08:08
Aktualisiert 07.03.2024, 08:15
© Reuters.
O2Dn
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Telefónica (ETR:O2Dn) Deutschland beabsichtigt Delisting, Abschluss Delisting-Vereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot von Telefónica Local Services geplant, voraussichtliche Änderung Dividendenpolitik

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EQS-Ad-hoc: Telefónica Deutschland Holding AG / Schlagwort(e):

Delisting/Dividende

Telefónica Deutschland beabsichtigt Delisting, Abschluss

Delisting-Vereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot von Telefónica Local

Services geplant, voraussichtliche Änderung Dividendenpolitik

07.03.2024 / 08:08 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Telefónica Deutschland Holding AG beabsichtigt Delisting, Abschluss einer

Delisting-Vereinbarung mit Telefónica Local Services GmbH,

Delisting-Erwerbsangebot von Telefónica Local Services GmbH zu EUR 2,35 je

Aktie geplant, voraussichtliche Änderung der Dividendenpolitik

München, 7. März 2024. Die Telefónica Deutschland Holding AG (ISIN

DE000A1J5RX9) ("Telefónica Deutschland" oder "Gesellschaft") hat heute eine

Delisting-Vereinbarung mit der Telefónica Local Services GmbH ("Bieterin")

abgeschlossen, die knapp unter 8 % der Aktien an der Gesellschaft hält und

deren Muttergesellschaft Telefónica, S.A. einschließlich der Aktien der

Bieterin mehr als 94 % der Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll Telefónica Deutschland nach

Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die

Telefónica Local Services GmbH einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der

Telefónica Deutschland-Aktien zum regulierten Markt (sog. Delisting)

stellen.

In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Bieterin verpflichtet, den

Aktionären der Telefónica Deutschland ein öffentliches

Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher

Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits direkt von ihr gehalten werden,

gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 2,35 je Telefónica Deutschland

Aktie in bar zu unterbreiten. Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die

den Inhabern von Telefónica Deutschland-Aktien in der Angebotsunterlage

angebotene Gegenleistung je Telefónica Deutschland-Aktie EUR 2,35 beträgt

und den gesetzlichen Mindestpreisregeln gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2

Börsengesetz ("BörsG") i.V.m. § 31 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

("WpÜG") und den anwendbaren Vorschriften der WpÜG-Angebotsverordnung

entsprechen wird.

Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland sind bei Abwägung der

Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung

und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegen. Dies beruht

insbesondere darauf, dass nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat die

Börsennotierung ihre Bedeutung verloren hat und das Delisting daher aus

strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist.

Vor diesem Hintergrund hat sich Telefónica Deutschland verpflichtet,

vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen ihrer

gesetzlichen Pflichten das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.

Vorstand und Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot der Telefónica

Local Services GmbH unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage

eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Nach der erwarteten Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse über den

Antrag auf Widerruf der Zulassung der Telefónica Deutschland-Aktien wird das

Delisting wirksam. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung

werden die Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG nicht mehr an einem

inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland

zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Vor dem Hintergrund des geplanten Delisting wird der ursprünglich im Mai

vorgesehene Termin für die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der

Gesellschaft auf einen späteren Termin, der noch bekanntgegeben wird,

verschoben werden. In jedem Fall wird die Hauptversammlung nach der

Abwicklung des Delisting-Angebots und frühestens Mitte Juni 2024

stattfinden.

Die Bieterin und deren Muttergesellschaft Telefónica, S.A. haben der

Gesellschaft mitgeteilt, dass sie, abgesehen von der Dividende für das

Geschäftsjahr 2023, derzeit nicht beabsichtigen, die Ausschüttung von

Dividenden für weitere Geschäftsjahre zu unterstützen.

Ende der Insiderinformation

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07.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Telefónica Deutschland Holding AG

Georg-Brauchle-Ring 50

80992 München

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 24 42 0

Internet: www.telefonica.de

ISIN: DE000A1J5RX9

WKN: A1J5RX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1853221

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1853221 07.03.

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