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EQS-Stimmrechte: InVision AG (deutsch)

Veröffentlicht am 19.12.2023, 11:02
© Reuters
IVXG
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InVision AG (ETR:IVXG): Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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EQS Stimmrechtsmitteilung: InVision AG

InVision AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der

europaweiten Verbreitung

19.12.2023 / 11:02 CET/CEST

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News -

ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 2 WpHG

Freiwillige Konzernmitteilung gemäß § 43 WpHG durch Herrn Peter Bollenbeck

für die Acme 42 GmbH

1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Sätze 1 und 3

WpHG)

a) Am 14.11.2023 wurde eine freiwillige Konzernmitteilung infolge der

Einbringung von Aktien der InVision Aktiengesellschaft ("InVision-Aktien")

in die Acme 42 GmbH ("Acme 42") im Zuge einer Kapitalerhöhung bei der Acme

42 vom Meldepflichtigen abgegeben. Durch die Einbringung wurde eine

Zurechnung der von der Acme 42 unmittelbar gehaltenen Stimmrechte an der

InVision Aktiengesellschaft gegenüber dem Meldepflichtigen begründet (vgl.

die hierzu von der InVision Aktiengesellschaft zuletzt am 21.11.2023

veröffentlichte Stimmrechtsmitteilung). Der unmittelbare Erwerb der

Stimmrechte an der InVision Aktiengesellschaft durch die Acme 42 dient der

vorbereitenden Strukturierung eines freiwilligen öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher nicht von der Acme 42

gehaltener InVision-Aktien als Voraussetzung für den Widerruf der Zulassung

der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter

Wertpapierbörse (vgl. die von der Acme 42 veröffentlichte Mitteilung über

die Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots vom 7.12.2023);

die Beteiligung durch die Acme 42 dient nicht der Erzielung von

Handelsgewinnen.

b) Die Acme 42 beabsichtigt derzeit, innerhalb der nächsten zwölf Monate

direkt weitere Stimmrechte an der InVision Aktiengesellschaft im Rahmen des

am 7.12.2023 angekündigten Delisting-Erwerbsangebot zu erwerben; weitere

Erwerbe sind nicht ausgeschlossen.

c) Die Acme 42 strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der InVision

Aktiengesellschaft an.

d) Die Acme 42 strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der InVision Aktiengesellschaft an, insbesondere nicht im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs.

1 Satz 4 WpHG)

Für den durch Zurechnung begründeten Erwerb der Stimmrechte wurden weder

Eigen- noch Fremdmittel verwendet. Der unmittelbare Erwerb der

InVision-Aktien erfolgte durch Einbringung der InVison-Aktien in die Acme 42

gegen die Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung

der Acme 42 (vgl. die hierzu von der InVision Aktiengesellschaft am

17.11.2023 veröffentlichte Directors' Dealings Mitteilung der Acme 42).

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19.12.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: InVision AG

Speditionstraße 5

40221 Düsseldorf, Deutschland

Deutschland

Internet: www.ivx.com

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1800085 19.12.

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