Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!
Jetzt Aktien finden

Gerichtsverfahren gegen Corona-Impfstoffhersteller beginnen

Veröffentlicht am 02.07.2023, 14:12
Aktualisiert 02.07.2023, 14:15
© Reuters

BERLIN (dpa-AFX) - Gleich zwei Gerichte beschäftigen sich ab diesem Montag mit Schadenersatzklagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen. Es geht um Klagen gegen Biontech (NASDAQ:BNTX) und Astrazeneca (LON:AZN) . Insgesamt liegen einem Medienbericht zufolge mehr als 200 Fälle bei den Gerichten in Deutschland.

Das Landgericht im baden-württembergischen Rottweil verhandelt am Montag (13.30 Uhr) die Klage eines 58-Jährigen wegen eines gesundheitlichen Schadens, den dieser auf eine Corona-Impfung von Biontech zurückführt. Der Mann wirft dem Pharmakonzern vor, dass er infolge der Corona-Impfung unter einer massiven Sehkraft-Verschlechterung auf dem rechten Auge leide. Er verlangt 150 000 Euro Schmerzensgeld. Zudem soll festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird.

Das Mainzer Unternehmen hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet. "Wir haben die vom Kläger dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft", sagte eine Sprecherin. Mit einer Entscheidung ist am Montag nicht zu rechnen.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) im bayerischen Bamberg beginnt zudem eine Berufungsverhandlung (9.30 Uhr) in einem Verfahren gegen den Hersteller Astrazeneca. Vor einem halben Jahr hatte das Landgericht Hof die Klage einer Frau gegen den britisch-schwedischen Konzern abgewiesen. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein, die nun am OLG verhandelt wird.

Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt, die Firma auf Schadenersatz verklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Ob am Montag ein Urteil ergeht, ist unklar. Denkbar wäre auch, dass die Parteien einen Vergleich (gütliche Einigung) schließen.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Die beiden Zivilprozesse gehören zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. "Derzeit sind 209 Schadenersatzbegehren gegen die Hersteller von Covid-19-Impfstoffen vor Gericht anhängig", zitierte die "Welt am Sonntag" das Bundesgesundheitsministerium.

Bei der Corona-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen sowie die Prozesskosten des Herstellers übernehmen. Dies gilt laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs nur dann nicht, wenn Schäden vorsätzlich, durch grobe Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der in der EU geltenden guten Herstellungspraxis verursacht wurden.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der nach eigenen Angaben rund 1500 mutmaßlich impfgeschädigte Mandanten vertritt, befürchtet durch die staatliche Kostenübernahme Auswirkungen auf die anlaufenden Prozesse. "Die Hersteller haben aufgrund der staatlichen Bezahlung ihrer Anwälte nicht das geringste Interesse, einen Vergleich zu schließen", sagte er der Zeitung.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.