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Mehr Rechte für Fluggäste: Airlines müssen trotz Corona Gutscheine erstatten

Veröffentlicht am 30.09.2021, 17:04
© Reuters.  Mehr Rechte für Fluggäste: Airlines müssen trotz Corona Gutscheine erstatten
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Flugreisende sollen künftig einfacher Erstattungen von Fluggesellschaften bekommen können, wenn Flüge aufgrund der Corona-Pandemie annulliert wurden.

Wie die EU-Kommission mitteilte, wurde dies im Dialog zwischen Verbraucherschutzbehörden, den Airlines und der Kommission vereinbart.

Zu Beginn der Pandemie haben einige Fluggesellschaften den Passagieren Gutscheine aufgedrängt und damit gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Die meisten Fluggesellschaften haben sich nun erfreulicherweise bereit erklärt, diese Gutscheine zurückzuerstatten.
Didier Reynders EU-Justiz-Kommissar

Insgesamt beteiligen sich 16 Fluggesellschaften an dieser Aktion: Aegean Airlines, Air France (PA:AIRF), Alitalia, Austrian Airlines, British Airways, Brussels Airlines, Easyjet (LON:EZJ), Eurowings, Iberia, KLM, Lufthansa (DE:LHAG), Norwegian, Ryanair (IR:RYA), TAP, Vueling und Wizz Air (LON:WIZZ).

  • Erstattungen sollen nur fällig werden, wenn die Fluggesellschaft und nicht die oder der Reisende den Flug annulliert hat.
  • Die Fluggäste erhalten nur einen Gutschein, wenn sie diesen vorher auch beantragt haben.
  • Nicht in Anspruch genommene Gutscheine, die die Reisenden zu Beginn der Pandemie hinnehmen mussten, sollen erstattet werden, wenn der Fluggast dies wünscht.

Die Airlines erklärten sich auch bereit, ihre Gäste besser über deren Rechte zu informieren.

Die für Verkehr zuständige Kommissarin Adina Valean erklärte, dass auf diese Weise das Vertrauen der Fluggäste wieder hergestellt werden soll. Nationale Behörden müssen nun noch entscheiden, wie mit den Fällen umgegangen werden soll, in denen Gutscheine nicht erstattet werden.

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