Sichern Sie sich 40% Rabatt
💰 Buffett's Power Play: 6,7 Mrd. $ in Chubb! Schnapp dir GRATIS sein ganzes Portfolio mit dem InvestingPro Aktien-Ideen-ToolPortfolio kopieren

ROUNDUP: Audi lehnt Kompromiss im Gendersprache-Prozess ab

Veröffentlicht am 14.06.2022, 15:24
© Reuters.
VOWG
-
GPS
-

INGOLSTADT (dpa-AFX) - Im Streit zwischen einem VW -Mitarbeiter und der Konzerntochter Audi um die Gendersprache im Unternehmen haben die Ingolstädter einen Kompromiss abgelehnt. Die Unterstriche aus allen Mails samt Anhängen und Präsentationen zu entfernen, sei nicht praktikabel, hieß es von den Audi-Anwälten am Dienstag im Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt.

Geklagt hatte ein Angestellter der Konzernmutter Volkswagen (ETR:VOWG) , der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, nachdem das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte. Der Kläger sieht durch den Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt (Az. 83 O 1394/21). Im Gericht zitierte der Kläger aus Arbeitsanweisungen mit Formulierungen wie: "Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in". Der Vorsitzende Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, Audi könnte ihm künftig "halt normal schreiben".

Das Urteil will die Kammer am 29. Juli verkünden. Es werde kein Grundsatzurteil sein, stellte Richter Christoph Hellerbrand klar. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: "Es geht um Sie, um ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-Leitfaden", sagte er dem VW-Prozessmanager.

Audi hat den Leitfaden im März 2021 eingeführt und erklärt, das Unternehmen wolle "gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen". Firmenanwalt Sebastian Klaus sagte, Ziel sei es, Diskriminierung zu verhindern. Keine Person, die sich nicht eindeutig als Frau oder Mann sehe, müsse sich offenbaren und dürfe sich auch mit Hilfe der Gender Gaps trotzdem angesprochen und respektiert fühlen. Bei der Erstellung des Leitfadens habe sich Audi von Experten beraten lassen.

Klägeranwalt Dirk Giesen griff dies sofort auf: "Sie haben nicht gesagt: Expert_innen!" Sein Mandant sei klar für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber "er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache". Die im Leitfaden vorgeschriebene Verwendung führe zu neuer Diskriminierung und verletzte seine Persönlichkeitsrechte. Audi solle verpflichtet werden, ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit Gender Gaps mehr zu schicken - und bei Verstößen 100 000 Euro zahlen.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Der Vorsitzende Richter fasste den Unterlassungsantrag so zusammen: "Der Gender Gap (NYSE:GPS) muss weg." Zugleich wies er darauf hin, dass die Klägeranwälte die zitierte Arbeitsanweisung nicht in den bisherigen Schriftsätzen angeführt hätten, das komme nun vielleicht etwas spät.

Unterstützt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern als Gängelei und Ideologie ablehnt. Die Gesellschaft für deutsche Sprache sieht Doppelnennungen ("Schülerinnen und Schüler") positiv, den Gender Gap hingegen als problematisch: Sprache müsse verständlich und lesbar sein und den Grammatikregeln entsprechen. Formulierungen wie "Jede(r) Kollege(in)/jede(r) Kolleg(in)", "sagte die*der Schüler*in und ihre*seine Eltern" oder "Bauer(in) und Ärzt(in)" gehörten nicht dazu.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.