Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!
Jetzt Aktien finden

ROUNDUP: Zivilprozesse wegen Impfschäden - Schadenersatz gefordert

Veröffentlicht am 03.07.2023, 18:16
Aktualisiert 03.07.2023, 18:30
© Reuters

ROTTWEIL/BAMBERG (dpa-AFX) - Zwei Gerichte haben am Montag über Schadenersatzklagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen verhandelt. Urteile in den Zivilprozessen werden erst in einigen Wochen erwartet. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verhandelte den Fall einer 32-Jährigen, die den Impfstoffhersteller Astrazeneca (LON:AZN) verklagt hatte und in erster Instanz gescheitert war. Vor dem Landgericht Rottweil begann die Verhandlung über die Schadenersatzklage eines 58-Jährigen gegen Biontech (NASDAQ:BNTX) .

Seine erste Impfdosis erhielt der Mann im Mai 2021, die zweite im Juni. Schon einen Tag darauf habe er Wortfindungsstörungen und Konzentrationsprobleme gehabt, schilderte er vor Gericht. Später habe man einen Augeninfarkt bei ihm diagnostiziert. Dadurch liege seine Sehkraft inzwischen bei nur noch drei Prozent. Er verlangt 150 000 Euro Schmerzensgeld.

Der Vorsitzende Richter sagte, es dürfte schwierig für den Kläger werden, Erfolg zu haben. Unter anderem wies er darauf hin, dass eine behördliche Zulassung für den Impfstoff vorlag. Die Klägerseite argumentierte unter anderem, es habe zu dem Zeitpunkt jedoch nur eine vorläufige Zulassung gegeben.

Eine gütliche Einigung lehnte das Mainzer Unternehmen dem Richter zufolge bislang ab. Biontech hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet, wie eine Sprecherin vor der Verhandlung mitteilte. Eine Entscheidung könnte das Gericht Ende September verkünden.

Die 32-Jährige aus Bayern hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin des britisch-schwedischen Unternehmens Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma, und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden.

Am Tag nach der Impfung der Klägerin seien erste Berichte über Thrombosen nach einer Impfung mit dem Stoff von Astrazeneca bekannt geworden, erläuterte das Gericht. Am 19. März 2021 wurden Impfungen mit dem Impfstoff deshalb zeitweise ausgesetzt. Später empfahl die Ständige Impfkommission (Stiko) ihn in Deutschland nur noch für Menschen über 60 Jahren. Aus Sicht des Anwalts hätte der Impfstoff schon zum Zeitpunkt der Impfung seiner Mandatin nicht zugelassen werden dürfen.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Die Frau fordert von Astrazeneca mindestens 250 000 Euro Schmerzensgeld und bis zu 600 000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte des Unternehmens schlossen am Montag einen Vergleich mit der Klägerin aus. Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen. Ein Urteil des OLG soll nun am 14. August verkündet werden.

Derzeit sind laut einem Bericht der "Welt am Sonntag", der sich auf das Bundesgesundheitsministerium beruft, mehr als 200 Schadenersatzklagen gegen Produzenten von Corona-Impfstoffen bei Gerichten in Deutschland anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt. Bei der Corona-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen - außer in besonderen Fällen - die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen sowie die Prozesskosten des Herstellers übernehmen.

Aktuelle Kommentare

leider liest man sehr wenig über Impfschäden, vor Allem WELCHE. Zb ob eine Entzündung von Sehnen mit dazu gehört. Dann hätten das mehrere, die ans Klagen nochüberhaupt nicht gedacht gaben
Lauterbach und Spahn sollten mit haften!!!
Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.