Insider-Daten freischalten: Bis zu 50% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Verhandlung: Porsche-Betriebsräte klagen gegen Gehaltskürzung

Veröffentlicht am 09.11.2023, 11:26
Aktualisiert 09.11.2023, 11:30
© Reuters.
VOWG
-
P911_p
-

STUTTGART (dpa-AFX) - Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am Donnerstag die Klage des Betriebsratschefs von Porsche gegen die Kürzung seiner Bezüge verhandelt. Er ging gegen die Neuberechnung seines Gehalts vor, weil die Volkswagen (ETR:VOWG) -Tochter ihn neu eingestuft hatte. Auch vier andere Arbeitnehmervertreter gehen gegen das Vorgehen von dem Autobauer gerichtlich vor.

Hintergrund der Klagen ist, dass die Betriebsräte prüfen lassen wollen, ob die vom Unternehmen vorgenommene Anpassung der Vergütung angesichts der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtens ist. Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW -Manager hatte der BGH zu Jahresbeginn die langjährige Praxis für unzulässig erklärt, die Gehälter von Betriebsräten nach deren "hypothetischer Entwicklung" zu bemessen. Aus Sorge vor dem Vorwurf der Untreue haben mehrere Großunternehmen daraufhin die Bezüge korrigiert. Auch Volkswagen hatte nach dem BGH-Urteil mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt, viele zogen dagegen erfolgreich vors Arbeitsgericht.

Nach vorläufiger Auffassung des Arbeitsgerichts ist das Vorgehen bei dem Betriebsratschef nicht rechtens. Er habe den Willen zur Weiterbildung gezeigt. Die erfolgte zwar nicht in seinem Beruf, sondern im Zuge seiner Tätigkeit an der Spitze der Arbeitnehmervertretung. Der Betriebsratschef war zum Zeitpunkt der Übernahme des Mandats im Juni 2002 als Kraftfahrzeugmechaniker eingruppiert. Bei einer ersten Überprüfung durch Porsche wurde er dann nach Maßgabe eines Serviceberaters eingestuft. Anfang 2023 erfolgte laut Gericht eine Rückgruppierung als Kraftfahrzeugmechatroniker. Das führte zu erheblichen Gehaltseinbußen. Das Gericht wollte am Spätnachmittag eine Entscheidung verkünden.

Eine Sprecherin von Porsche hatte im Vorfeld der mündlichen Verhandlung erklärt: "Die Porsche AG (ETR:P911_p) kann die Position von Betriebsräten weiterhin nachvollziehen." Daher begrüße man arbeitsgerichtliche Klärungen. Zusätzlich könne ein Gesetzesentwurf für rechtssichere Regelungen sorgen, den das Bundeskabinett am 1. November 2023 beschlossen habe - und der nun den parlamentarischen Prozess durchlaufe.

Die Klagen der anderen Betriebsräte wurden am Donnerstag gleichfalls verhandelt.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.